lunamaus05
Liebe Frau Bader, ich habe folgende Frage: Und zwar wurde unsere Tochter am 02.03.10 geboren. Ich bekomme noch bis Februar 2012 Elterngeld (wurde auf 2 Jahre gesplittet) und bin bis dahin auch in Elternzeit. Vor der Elternzeit war ich in Vollzeit angestellt. Und mit Auslaufen des Elterngeldes (ab März 2012) möchte ich wieder auf 400,-- € - Basis (in dem gleichen Betrieb wo ich vorher beschäftigt war) arbeiten gehen. Nun habe ich aber gehört dass ich nach Auszahlung des Elterngeldes und nur mit einem Minijob allein (ohne ein "richtiges" Arbeitsverhältnis) dann nicht mehr krankenversichert bin, stimmt das? Nur wenn ich mit meinem Lebensgefährten verheiratet wäre, dann ginge das über eine Familienversicherung? Stimmt das und gibt es hier vom Gesetz her noch eine andere Möglichkeit als zu heiraten ohne sich selbst krankenversichern zu müssen? ;-) Vielen Dank für Ihre Antwort!! Mit freundlichen Grüßen lunamaus05
Hallo, das stimmt. Bleiben Sie doch einfach noch ein Jahr in EZ u arbeiten in dieser TZ. Ansonsten bleibt nur die Heirat Liebe Grüsse, NB
lunamaus05
PS: Wenn ich bereits ab September 2011 auf 400,-- € - Basis arbeiten gehen würde, dann wäre ich noch bis Februar 2012 krankenversichert (bis Ende des Elterngeldbezuges)?? Und die 400,-- € würden mir dann auch nicht auf das Elterngeld angerechnet, oder habe ich da irgendwelche Abzüge? Vielen Dank!!
Mitglied inaktiv
mit den anrechnungen auf das elterngeld kenne ich mich nicht aus, aber krankenversichert bist zu so lange, wie du elternzeit eingereicht hast. du hast ja nicht gekündigt, sondern arbeitest in deiner elternzeit tz in dem betrieb, in dem du elternzeit hast. so war das bei mir zumindest. nach ende der elternzeit habe ich stundenreduziert bei meinem alten ag versicherungspflichtig weitergearbeitet. wenn du aber kündigst nach der elternzeit und NUR einen minijob hast, dann bist du nicht mehr versichert und mußt entweder heiraten oder dich selbst versichern.
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