Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie kann ich einen Teil meiner Elternzeit im Ausland verbringen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wie kann ich einen Teil meiner Elternzeit im Ausland verbringen?

Allly90

Beitrag melden

Hallo, ich würde gerne mit meinem Freund mit Beginn des Mutterschutzes für max. 6 Monate ins nicht-europäische Ausland gehen und dann aber wieder zurück kommen. Also quasi ein langer Urlaub. Sprich wir bleiben hier gemeldet und da man 6 Monate auch an einem anderen Ort verbringen darf, sollte das auch kein Problem darstellen, da wir die 6 Monate nicht überschreiten würden. Nun ist mir aber dennoch einiges unklar. Die Geburt findet im Ausland statt. Ich kann zwar in der Botschaft die deutsche Staatsangehörigkeit für das Baby beantragen plus eine deutsche Geburtsurkunde bekommen. Kann ich aber dort auch den Wohnsitz des babys an unserer Adresse registrieren? Das ist ja nötig für das Elterngeld, richtig? Angenommen, das Kind käme hier zur Welt, wird hier registiert und wir gingen dann ins Ausland, dann sollte das mit dem Elterngeld kein Problem sein. Aber wie sieht es dann mit den U-Untersuchungen an, die wir verpassen würden? Vielen Dank BG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet. 2. Ich denke nicht, dass Sie im Ausland das Kind in D registrieren können 3. Ärzte wird es dort ja hoffentlich auch geben Liebe Grüße NB


marieseptember

Beitrag melden

Unabhängig von den Überlegungen zum Elterngeld in: habt ihr bedacht, dass viele Fluggesellschaften keine Hochschwangeren befördern? Und ganz wichtig: Krankenversicherung checken- nicht dass ihr die Geburt bezahlen müsst. Auch wichtig, falls es Komplikationen gibt und ihr einen Rücktransport braucht.


desireekk

Beitrag melden

Die Geburtsurkunde wird Zuhause beim zuständigen Standesamt beantragt. VG D


Pamo

Beitrag melden

Du beantragst bei der Botschaft nicht die deutsche Staatsangehörigkeit für das Kind. Diese hat das Kind automatisch durch dich, falls du selber Deutsche bist. Auch eine deutsche Geburtsurkunde bekommst du dort nicht. Das Kind bekommt die Geburtsurkunde seines Geburtslandes, das genügt auch erst mal. Sieh zu, dass du eine bzw mehrere "internationale" d.h. mehrsprachige Ausfertigungen der Geburtsurkunde beim dortigen Standesamt beantragst. Damit kannst du später eine deutsche Geburtsurkunde in Deutschland beantragen. (Mein Kind hat übrigens keine deutsche Geburtsurkunde. Die einzige Gelegenheit, für die sie m.W. eine deutsche Geburtsurkunde benötigen könnte, wäre wenn sie in Deutschland heiraten möchte. Dann reicht aber auch eine deutsche Übersetzung ihrer Geburtsurkunde.) Du teilst der Botschaft lediglich mit, dass das Kind geboren wurde, du machst also eine "Geburtsanzeige". Diese kann auch bspw. durch die Beantragung eines deutschen Reisepasses für das Kind erfolgen. Wenn du mit dem Kind nach der Geburt ins Ausland gehst, dann kannst du diese Us halt nicht machen. Es gibt in den meisten Ländern Äquivalente.


Pamo

Beitrag melden

M.W. nicht wenn das Kind im Ausland geboren wird. Hast du dazu anderslautende Erfahrung? Die deutsche Geburtsurkunde (wenn man denn eine beantragen möchte, der Sinn erschließt sich mir nicht, da sie keine Funktion hat) beantragen alle im Ausland geborenen Kinder in Berlin.


luvi

Beitrag melden

Hallo, Frage mal beim Standesamt nach, ob jemand mit Vollmacht das Kind im Einwohnermeldeamt anmelden kann oder ob das persönlich erfolgen muss. Bei uns ist das auch so möglich. Früher musste man die Geburtsurkunde beim Standesamt 1 in Berlin beantragen. Mir wurde gesagt, dass man das aber, wenn man in Deutschland wohnt, jetzt über das für den Wohnort zuständige Einwohnermeldeamt macht. Mein Sohn hat auch eine ausländische Geburtsurkunde. Eine deutsche haben wir nicht beantragt. Die ausländische müssten wir allerdings extra beglaubigen lassen, und übersetzen. Das war ziemlich viel Aufwand und sehr teuer. Hängt aber vielleicht auch vom Geburtsland ab. LG luvi


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Fr. Bader, ich hoffe Sie können mir beim folgenden Sachverhalt weiterhelfen: Ich bin Arbeitnehmerin in Deutschland, wohne allerdings im Elsass und bin somit Grenzgängerin. Nun bin ich schwanger und möchte Elternzeit nehmen. Der Kindsvater lebt in Schweden. Langfristig möchte ich auch mit ihm in Schweden leben und mir während der Elternz ...

Liebe Frau Bader, wir sind während meiner Elternzeit (bis Mai 2022) bei meinem deutschen Arbeitgeber in die Schweiz gezogen. Nun habe ich mich in der Schweiz selbstständig gemacht (im Aufbau und bisher noch keine Aufträge) und arbeite 1-2 Tage als Aushilfe in der Schweiz. Mein Ziel ist es, langfristig von der Selbständigkeit leben zu können und ...

Hallo, Ich wurde von meinem Arbeitgeber für 3 Jahre in die USA entsendet. Nun haben wir hier Nachwuchs bekommen. Ich bekomme hier keinerlei Elternzeit und musst somit meinen Urlaub nehmen um nach der Geburt 2 Wochen daheim sein zu können. Habe ich ein Anspruch auf Elternzeit wenn es zurück nach Deutschland geht? Ich habe aktuell keinen Wo ...

Schönen guten Abend Frau Bader, Ich möchte gern bitte fragen, wie das sieht in meiner Situation aus? Ich wohne und arbeite seit 7 Jahre in Deutschland. Ich habe vor 2 Monaten Zwillinge bekommen und ich bin jetzt auf Mutterschafsturlaub und danach fang meine Elternzeit an. Die habe ich auf 2 Jahre einstellen.Ich wurde gern diese Zeit in meiner He ...

Liebe Frau Bader, ich bin seit Herbst 2020 in Deutschland angestellt und erwarte Ende Dezember mein 3. Kind. Meine anderen Kinder sind im Ausland geboren. Für das Ende September 2015 geborene 2. Kind habe ich den im Ausland geregelten gesetzlichen Mutterschutz und Elternzeit (insgesamt 7 Monate) sowie Erziehungsurlab genommen, ich war dort bi ...

Ich wohne mit meiner Familie seit einigen Jahren in den Niederlanden.Für das nächste Jahr steht sowohl der Umzug zurück nach Deutschland an, als auch die Geburt eines Kindes. Mein Jobwechsel vom niederländischen AG zum deutschen AGwird vermutlich relativ nahtlos mit dem Umzug zusammen fallen. Mein Mann wird mit Umzug kündigen müssen und erwartet, i ...

Liebe Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit im 8.Monat meiner 2 Jährigen Elternzeit. Ich habe 12 Monate Elterngeld beantragt. Nun habe ich in USA für in 3 Monaten einen neuen Job mit 40h angenommen, aber den bestehenden Arbeitsvertrag in Deutschland noch nicht gekündigt, da ich nur einen Monat Kündigungsfrist habe. Nun frage ich mich: - Habe ich ...

Liebe Frau Bader, Ich bin in Elternzeit und mit meiner Familie für einige Zeit im europäischen Ausland. Ich arbeite im Ausland Teilzeit mit der Zustimmung meines deutschen Arbeitgebers. Ich weiß, dass ich maximal 30 h pro Woche arbeiten darf. Nun habe ich hier im Ausland ein sehr reizvolles Jobangebot bekommen. Die Firma hat eine 35 h Woche ...

Liebe Frau Bader, vor der Geburt meiner Tochter war ich über 2 Jahre in Österreich angestellt. Nach meiner 2-jährigen Elternzeit in Deutschland habe ich meinen Job in Österreich gekündigt und bin nun in Deutschland arbeitslos gemeldet. Von der Arbeitsagentur wurde mir mitgeteilt, dass meine Anwartschaftszeit nicht anerkannt wird, da ich in den l ...

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...