Wie kann ich einen Teil meiner Elternzeit im Ausland verbringen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie kann ich einen Teil meiner Elternzeit im Ausland verbringen?

Hallo, ich würde gerne mit meinem Freund mit Beginn des Mutterschutzes für max. 6 Monate ins nicht-europäische Ausland gehen und dann aber wieder zurück kommen. Also quasi ein langer Urlaub. Sprich wir bleiben hier gemeldet und da man 6 Monate auch an einem anderen Ort verbringen darf, sollte das auch kein Problem darstellen, da wir die 6 Monate nicht überschreiten würden. Nun ist mir aber dennoch einiges unklar. Die Geburt findet im Ausland statt. Ich kann zwar in der Botschaft die deutsche Staatsangehörigkeit für das Baby beantragen plus eine deutsche Geburtsurkunde bekommen. Kann ich aber dort auch den Wohnsitz des babys an unserer Adresse registrieren? Das ist ja nötig für das Elterngeld, richtig? Angenommen, das Kind käme hier zur Welt, wird hier registiert und wir gingen dann ins Ausland, dann sollte das mit dem Elterngeld kein Problem sein. Aber wie sieht es dann mit den U-Untersuchungen an, die wir verpassen würden? Vielen Dank BG

von Allly90 am 08.02.2021, 15:59



Antwort auf: Wie kann ich einen Teil meiner Elternzeit im Ausland verbringen?

Hallo, 1. Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet. 2. Ich denke nicht, dass Sie im Ausland das Kind in D registrieren können 3. Ärzte wird es dort ja hoffentlich auch geben Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2021



Antwort auf: Wie kann ich einen Teil meiner Elternzeit im Ausland verbringen?

Unabhängig von den Überlegungen zum Elterngeld in: habt ihr bedacht, dass viele Fluggesellschaften keine Hochschwangeren befördern? Und ganz wichtig: Krankenversicherung checken- nicht dass ihr die Geburt bezahlen müsst. Auch wichtig, falls es Komplikationen gibt und ihr einen Rücktransport braucht.

von marieseptember am 08.02.2021, 18:18



Antwort auf: Wie kann ich einen Teil meiner Elternzeit im Ausland verbringen?

Die Geburtsurkunde wird Zuhause beim zuständigen Standesamt beantragt. VG D

von desireekk am 09.02.2021, 03:49



Antwort auf: Wie kann ich einen Teil meiner Elternzeit im Ausland verbringen?

Du beantragst bei der Botschaft nicht die deutsche Staatsangehörigkeit für das Kind. Diese hat das Kind automatisch durch dich, falls du selber Deutsche bist. Auch eine deutsche Geburtsurkunde bekommst du dort nicht. Das Kind bekommt die Geburtsurkunde seines Geburtslandes, das genügt auch erst mal. Sieh zu, dass du eine bzw mehrere "internationale" d.h. mehrsprachige Ausfertigungen der Geburtsurkunde beim dortigen Standesamt beantragst. Damit kannst du später eine deutsche Geburtsurkunde in Deutschland beantragen. (Mein Kind hat übrigens keine deutsche Geburtsurkunde. Die einzige Gelegenheit, für die sie m.W. eine deutsche Geburtsurkunde benötigen könnte, wäre wenn sie in Deutschland heiraten möchte. Dann reicht aber auch eine deutsche Übersetzung ihrer Geburtsurkunde.) Du teilst der Botschaft lediglich mit, dass das Kind geboren wurde, du machst also eine "Geburtsanzeige". Diese kann auch bspw. durch die Beantragung eines deutschen Reisepasses für das Kind erfolgen. Wenn du mit dem Kind nach der Geburt ins Ausland gehst, dann kannst du diese Us halt nicht machen. Es gibt in den meisten Ländern Äquivalente.

von Pamo am 09.02.2021, 11:38



Antwort auf: Wie kann ich einen Teil meiner Elternzeit im Ausland verbringen?

M.W. nicht wenn das Kind im Ausland geboren wird. Hast du dazu anderslautende Erfahrung? Die deutsche Geburtsurkunde (wenn man denn eine beantragen möchte, der Sinn erschließt sich mir nicht, da sie keine Funktion hat) beantragen alle im Ausland geborenen Kinder in Berlin.

von Pamo am 09.02.2021, 11:40



Antwort auf: Wie kann ich einen Teil meiner Elternzeit im Ausland verbringen?

Hallo, Frage mal beim Standesamt nach, ob jemand mit Vollmacht das Kind im Einwohnermeldeamt anmelden kann oder ob das persönlich erfolgen muss. Bei uns ist das auch so möglich. Früher musste man die Geburtsurkunde beim Standesamt 1 in Berlin beantragen. Mir wurde gesagt, dass man das aber, wenn man in Deutschland wohnt, jetzt über das für den Wohnort zuständige Einwohnermeldeamt macht. Mein Sohn hat auch eine ausländische Geburtsurkunde. Eine deutsche haben wir nicht beantragt. Die ausländische müssten wir allerdings extra beglaubigen lassen, und übersetzen. Das war ziemlich viel Aufwand und sehr teuer. Hängt aber vielleicht auch vom Geburtsland ab. LG luvi

von luvi am 10.02.2021, 10:51



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