Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit im Ausland

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit im Ausland

Silvie11

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Schönen guten Abend Frau Bader, Ich möchte gern bitte fragen, wie das sieht in meiner Situation aus? Ich wohne und arbeite seit 7 Jahre in Deutschland. Ich habe vor 2 Monaten Zwillinge bekommen und ich bin jetzt auf Mutterschafsturlaub und danach fang meine Elternzeit an. Die habe ich auf 2 Jahre einstellen.Ich wurde gern diese Zeit in meiner Heimat( in Tschechien) verbringen und nach 1-2 Jahre zurück kommen. Könnte ich unsere Wohnung abmelden? Wir sollen doch neue Wohnung nachdem Zeit suchen, weil diese Wohnung nun für uns zu klein ist. Die Frage laut kann ich so machen? Habe ich auf Elterngeld und Kindergeld Anspruch wenn ich in Tschechien werde? Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie die Wohnung aufgeben, verlieren Sie die Ansprüche auf Elterngeld. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Nein, hast du nicht. Du mußt in D leben bzw. deinen Hauptwohnsitz haben. Oder von deinem AG ins Ausland entsendet werden. So wie du das planst, klappt es nicht.


Dojii

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Theoretisch darfst du bis zu einem Jahr ins Ausland während du Elterngeld beziehst: "Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet." ABER du musst währenddessen deine Wohnung in Deutschland bezugsfertig behalten. Sprich du musst von heute auf morgen in eine "richtige" Wohnung nach Deutschland zurückkommen können. Wenn du dich voll abmeldest, hast du keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.


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