Schönen guten Abend Frau Bader,
Ich möchte gern bitte fragen, wie das sieht in meiner Situation aus? Ich wohne und arbeite seit 7 Jahre in Deutschland. Ich habe vor 2 Monaten Zwillinge bekommen und ich bin jetzt auf Mutterschafsturlaub und danach fang meine Elternzeit an. Die habe ich auf 2 Jahre einstellen.Ich wurde gern diese Zeit in meiner Heimat( in Tschechien) verbringen und nach 1-2 Jahre zurück kommen. Könnte ich unsere Wohnung abmelden? Wir sollen doch neue Wohnung nachdem Zeit suchen, weil diese Wohnung nun für uns zu klein ist. Die Frage laut kann ich so machen? Habe ich auf Elterngeld und Kindergeld Anspruch wenn ich in Tschechien werde?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
von
Silvie11
am 18.07.2021, 22:16
Antwort auf:
Elternzeit im Ausland
Hallo,
wenn Sie die Wohnung aufgeben, verlieren Sie die Ansprüche auf Elterngeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.07.2021
Antwort auf:
Elternzeit im Ausland
Nein, hast du nicht. Du mußt in D leben bzw. deinen Hauptwohnsitz haben. Oder von deinem AG ins Ausland entsendet werden. So wie du das planst, klappt es nicht.
von
KielSprotte
am 18.07.2021, 22:54
Antwort auf:
Elternzeit im Ausland
Theoretisch darfst du bis zu einem Jahr ins Ausland während du Elterngeld beziehst:
"Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet."
ABER du musst währenddessen deine Wohnung in Deutschland bezugsfertig behalten. Sprich du musst von heute auf morgen in eine "richtige" Wohnung nach Deutschland zurückkommen können.
Wenn du dich voll abmeldest, hast du keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.
von
Dojii
am 19.07.2021, 11:40