Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und -geld nach Rückkehr aus dem Ausland

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit und -geld nach Rückkehr aus dem Ausland

MarieX

Beitrag melden

Ich wohne mit meiner Familie seit einigen Jahren in den Niederlanden.Für das nächste Jahr steht sowohl der Umzug zurück nach Deutschland an, als auch die Geburt eines Kindes. Mein Jobwechsel vom niederländischen AG zum deutschen AGwird vermutlich relativ nahtlos mit dem Umzug zusammen fallen. Mein Mann wird mit Umzug kündigen müssen und erwartet, in Deutschland noch ein paar Monate suchen zu müssen. Wir wissen noch nicht, ob wir vor oder nach der Geburt umziehen. Jetzt frage ich mich: Sollten wir erst nach der Geburt umziehen (unser Kind wird dann noch geboren während wir beide in den Niederlanden angestellt sind) haben wir dann überhaupt nach dem Umzug Recht auf Elternzeit und Elterngeld? Oder müssen wir davor sorgen dass wir vor der Geburt in Deutschland wohnen und angestellt sind?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie in NL leben und arbeiten haben Sie keinen Anspruch auf dt. EG (und EZ). Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich muss nochmal eine Frage öffnen. Ich wollte als Kitaleitung zurück aus der Elternzeit, eine gleichwertige Stelle mindestens was das Gehalt angeht. Ich habe keine Arbeitszeiten meinerseits geändert und würde wieder wie vor Elternzeit mit 100 Prozent einsteigen. Träger hat jedoch meine Stelle unbefristet weitervergeben und eine andere gleichge ...

Hallo, Mein Arbeitgeber hat meine Stelle unbefristet weitervergeben und hat nun keine gleichwertige Stelle zum anbieten. Im Arbeitsvertrag steht Leitung einer 3 gruppigen Kita zu S15. Nach langem hin und her würde der Arbeitgeber mir die Leitung einer 2 gruppige Krippe zu meinem vorherigen Gehalt "anbieten". Weitere für mich bedeutende Untersc ...

Hallo Frau Bader, gibt es eine Frist bis wann der Arbeitgeber darüber den Arbeitnehmer informieren muss, wenn er nach der Rückkehr aus der Elternzeit nicht dieselben Aufgaben wie vor der Elternzeit, sondern andere gleichwertige Aufgaben übertragen möchte? Muss diese Absicht bis zum Tag der Rückkehr schon durch den Arbeitgeber kommuniziert sei ...

Hallo Frau Bader, am ersten Tag nach der Rückkehr aus der Elternzeit bietet der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber an, indem er seine vorige Arbeit wieder aufnimmt. Der Arbeitgeber akzeptiert dies stillschweigend und kommt erst 4 Wochen später mit anderen gleichwertigen Aufgaben auf den Arbeitnehmer zu, damit er diese zukünftig n ...

ich befinde mich seit 2 1/2 Jahren in einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit Leitungstätigkeit. (dieser war vorher zwei Jahre befristet) Nun möchte ich nach knapp einem Jahr Elternzeit meine Stelle wieder antreten. Nun wird mir gesagt, dass ich keine gute Leitungsfähigkeiten hätte und es wäre ein gesamter Teamentschluss, dass ich als Leitung n ...

1)Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, der Arbeitgeber teilte mir mit, dass mit Ankündigung von drei Monaten ich auch vorzeitig zurückkehren könnte . Über Partnerschaftsbonusmonate bisher nicht gesprochen. Kann man die Elternzeit nur für die Partnerschaftsbonusmonate unterbrechen? Und dann wieder weiter Elternzeit nehmen? 2) Wie verhält ...

Guten Tag, Ich bin aktuell in Elternzeit und möchte mich über die rechtliche Situation bei meiner Rückkehr in meinen Job erkundigen. Vor der Schwangerschaft war ich stellv. Stationsleitung im Krankenhaus. Mit meinem Teilzeitantrag kommunizierte ich den Wunsch, wieder an meinen alten Arbeitsplatz auf besagter Station zurückkehren zu wollen. D ...

Hallo! Mein Arbeitgeber und ich sind uns nicht einig, wann mein erster Arbeitstag nach der Elternzeit war. Meine Tochter ist am 29.08.2022 geboren. Ich habe bis zum Ende des 13. Lebensmonats Elternzeit genommen und auch "bewilligt" bekommen. Musste ich am 28. September oder am 29. September 2023 im Büro erscheinen? Danke und liebe Grü ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit 8 Jahren unbefristet bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Im Mai 2019 habe ich mein erstes Kind bekommen, von April bis September 2021 war ich erneut in Teilzeit tätig, dann kam Kind Nummer 2. Und nun läuft es ganz seltsam mit meinem Arbeitgeber, der bis dato einen guten Ruf hatte und sonst sehr fair bei allem wa ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage bzgl. meiner Rechte nach der Elternzeit. Ich habe mich 2 Monate vor Beendigung meiner Elternzeit gemeldet und mitgeteilt, dass ich zum Ablauf des Elternzeitjahres wieder in Vollzeit zurückkommen möchte (habe davor als Teamleitern im Controlling gearbeitet). Das Unternehmen hat etwa 500 Mitarbeiter. Nun hat ...