Im Nicht-EU Ausland selbstständig arbeiten während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Im Nicht-EU Ausland selbstständig arbeiten während Elternzeit

Liebe Frau Bader, wir sind während meiner Elternzeit (bis Mai 2022) bei meinem deutschen Arbeitgeber in die Schweiz gezogen. Nun habe ich mich in der Schweiz selbstständig gemacht (im Aufbau und bisher noch keine Aufträge) und arbeite 1-2 Tage als Aushilfe in der Schweiz. Mein Ziel ist es, langfristig von der Selbständigkeit leben zu können und meinen Aushilfsjob zu kündigen. Ich würde max. 30 Std/Woche (Teilzeit) selbstständig arbeiten, um in der Elternzeit bleiben zu können. Von der Krankenversicherungspflicht wurde ich aufgrund meiner Elternzeit befreit und bin daher noch über meine deutsche Krankenkasse versichert - das ist eine große finanzielle Entlastung. Meine zwei Fragen: 1. Mein Arbeitgeber weiß über meine Selbstständigkeit bescheid, allerdings habe ich ihm meinen Aushilfsjob verschwiegen - kann ich hier Probleme bekommen bzw. wird er über die Tätigkeit informiert? Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum man seinen Arbeitgeber auch über so eine kleine Tätigkeit informieren muss. Es würde mich einfach interessieren, welche Konsequenz es haben kann. 2. Ist es korrekt, dass ich unter den oben genannten Umständen (Gründung Einzelfirma in Schweiz, Job als Aushilfe in der Schweiz) weiterhin in Elternzeit bleiben darf und über meine deutsche Krankenkasse versichert bleibe?

von Annika1256 am 07.02.2021, 10:32



Antwort auf: Im Nicht-EU Ausland selbstständig arbeiten während Elternzeit

Hallo, 1. Informiert wird er nicht (dt. Lohnsteuerklasse bruacht es ja in der Schweiz nicht). Wenn er es aber herausfindet, stellt das einen Kündigungsgrund dar 2. Das halte ich für schwierig. Ich würde hier mit offenen Karten spielen, sonst besteht die Gefahr, dass Sie es zurückzahlen müssen. Der Minijob ist nicht das Problem, es kommt auf den Umfang der Selbständigkeit an. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2021



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