LiserLustig
Guten Tag Frau Bader, ich habe 1,5 Jahre Elternzeit, jedoch bekomme ich "nur" im ersten Jahr Elterngeld, da ich geplant habe, im letzten halben Jahr Elternzeit wieder langsam in meinen Beruf einzusteigen. Jetzt zu meiner Frage: Lohnt sich hier dann nur die Ausübung eines Minijobs oder kann auch etwas mehr gearbeitet werden (10-15 Stunden pro Woche)? Wie würde sich das steuerlich auswirken, wenn man kein Elterngeld mehr bezieht? Kann das auch rückwirkend angerechnet werden? Vielen Dank schon einmal!
Hallo, wenn Sie sich im ersten Jahr das Eg auszahlen lassen können Sie danach bis zu 32. Stunden/ Wo arbeiten, angerechnet wird dann nichts. Liebe Grüße NB
Ani123
Es wird nicht rückwirkend angerechnet. Angerechnet würde es nur wenn gearbeitet wird und zeitgleich EG bezogen wird. Das ist bei ihnen nicht der Fall. Sie können TZ in EZ zwischen 15 bis 32 Wochenstunden arbeiten. Weniger Stunden (wozu auch Minijob zählt) ist auch möglich, insofern ihr Arbeitgeber dem zustimmt. Sie können bei ihrem Arbeitgeber schriftlich einen Antrag auf TZ in EZ stellen. In den Antrag schreiben sie rein, dass sie von Tag X bis Tag X (in Ihrem Fall Ende der EZ) TZ in EZ X Stunden arbeiten möchten. Am besten schreiben sie ihre Wunscharbeitszeiten mit rein. Den Antrag schicken sie ihm per Einschreiben Einwurf zu. Das ist wichtig, damit sie nachweisen können, dass er angekommen ist. Meldet sich ihr Arbeitgeber nicht innerhalb von 4 Wochen so gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Innerhalb der Frist kann er den Antrag ganz oder teilweise (z. B. Nur die Wunscharbeitszeiten) ablehnen. Eine Ablehnung ist nur aus betrieblichen Gründen möglich und muss begründet werden. Sie können auch TZ in EZ bei einem anderen Arbeitgeber tätig sein, insofern der jetzige dem zustimmt. Wichtig ist, dass der neue Arbeitsvertrag auf TZ in EZ bezogen ist. Somit ruht ihr Hauptvertrag weiter. Sie haben keinen Anspruch auf ihre alte Stelle, sowie Gehalt. Ihr Arbeitgeber kann sie TZ in EZ in einem anderen Bereich zu anderem Gehalt anstellen. Die Steuerklasse wird gleich bleiben. Wenn sie z. B. während der EZ in 5 sind, so werden sie auch mit Arbeit in 5 sein. Erst mit einem Wechsel in eine andere Klasse ändert sich das. Steuerlich haben sie bei 5 mehr Abgaben als bei 4, wobei ihr Mann mit 3 weniger Abgaben hat.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe meine Elternzeit auf das dritte Jahr verlängert und geht bis 15.11.15. Ich möchte gerne auf 450€ arbeiten. Doch wie ist es dann wenn ich wieder schwanger werde und das 2. Kind geboren wird bevor das 1. Drei Jahre alt wird. Bekomme ich dann trotzdem Mutterschaftsgeld in der Höhe was ich bei meinem 1. Kind bekommen habe ob ...
Hallo Folgende Situation: im Oktober 2013 kam mein Sohn auf die Welt Ich habe Elternzeit genommen bis Oktober 2015. Nun fällt nach einem Jahr das Elterngeld weg und ich wollte das eine Jahr im Einzelhandel überbrücken (also branchen fremdes unternehmen!) Ich habe meinen alten Arbeitgeber um Erlaubnis gefragt und dieses gestattet es mir nicht. ...
Hallo Frau Bader, Habe im Dezember 2013 entbunden und 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nach einem Jahr wollte ich wieder stundenweise arbeiten , dies ging bei meinem bisherigen Arbeitgeber nicht worauf ich mir eine neue Stelle auf 20 Stunden gesucht habe. Jetzt wär es wohl aber so sein , das ich wahrscheinlich hin und wieder über 30 Std in der Woc ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit in 3-jähriger EZ mit dem 2. Kind. Ab Herbst habe ich eine Ki-Betreuung und möchte dann nach 1,5 J wieder in TZ während EZ arbeiten gehen. Bei meinem EZ-Antrag habe ich damals nur die 3 Jahre beantragt und nicht dazu geschrieben, dass ich evtl. in EZ wieder arbeiten möchte, das habe ich nur mündlich angedeut ...
Hallo Frau Bader, ich erwarte Nachwuchs. Ich werde elternzeit für zwei jahre anmelden und das vollständige Elterngeld im ersten jahr auszahlen lassen. Ich würde gerne im zweiten jahr etwas arbeiten. Verdienst bis ca. 450 €. Ist dies rechtlich möglich nach dem bezug von basiselterngeld ohne nachteile zu haben? Vielen Dank für ihre Hilfe!
Hallo, Ich bin momentan das dritte Jahr in Elternzeit. Im November läuftes es aus und ich müsste wieder vollzeit anfangen. 1. Darf ich in der Elternzeit freiberuflich arbeiten? Brauche ich dafür die Zustimmung vom Arbeitgeber? 2. Wie viel Stunden darf ich während der Elternzeit arbeiten. 3. Muss ich einer anderen Firma arbeiten als ic ...
Ich würde gerne eine Regelung finden, in der ich während meiner Elternzeit (ab ca. 2-3 Monate, je nachdem wie es mir geht und wie das Kind drauf ist) an einem Tag in der Woche arbeiten gehen kann. 1. Wird mir das Geld, dass ich verdiene, vom Elterngeld abgezogen, sodass ich eigentlich gar nichts vom Arbeiten habe? 2. Gibt es eine Möglichkei ...
Liebe Frau Bader, wir sind während meiner Elternzeit (bis Mai 2022) bei meinem deutschen Arbeitgeber in die Schweiz gezogen. Nun habe ich mich in der Schweiz selbstständig gemacht (im Aufbau und bisher noch keine Aufträge) und arbeite 1-2 Tage als Aushilfe in der Schweiz. Mein Ziel ist es, langfristig von der Selbständigkeit leben zu können und ...
Liebe Frau Bader, zum 31.08. habe ich meine Elternzeit mit Einverständnis des AG gekündigt und meine Vollzeitstelle von vor der Elternzeit angetreten (zum 01.09.). Während der Elternzeit war ich 12h/Woche arbeiten. Nun bin ich wieder Schwanger mit BV der FA. Meine Frage dreht sich nun um das Gehalt während des BV. Wird ein Durchschnitt der letzt ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigungsfrist
- Umzug in Mutterschutz/Elternzeit
- Längere Lücke in Lebenslauf als Grund für Arbeitslosigkeit
- früher von der Arbeit weg wegen "Kind krank": Gehalt an diesem Tag?
- Umgang bei größerer Entfernung/pflegebedürftige Oma
- Umgangsverfahren gegen Kinderwille
- An alle gern: Wem „gehört“ das Plus bei LSK3?
- Verfahrenskostenbeihilfe
- Mutterschutz und selbstständige (Neben-)Tätigkeit
- Vaterschaft / Scheidung