bellis123
Ich würde gerne eine Regelung finden, in der ich während meiner Elternzeit (ab ca. 2-3 Monate, je nachdem wie es mir geht und wie das Kind drauf ist) an einem Tag in der Woche arbeiten gehen kann. 1. Wird mir das Geld, dass ich verdiene, vom Elterngeld abgezogen, sodass ich eigentlich gar nichts vom Arbeiten habe? 2. Gibt es eine Möglichkeit sich die Elternzeit so zu teilen, dass mein Mann an dem Wochentag, an dem ich arbeite, zuhause bleibt?
Hallo, 1. Wird voll angerechnet 2. Das muss er mit dem AG klären (evtl EZ nehmen, dann darf er bis zu 30 Std arbeiten) Liebe Grüße NB
bellis123
Ok danke, aber was heißt "wird voll angerechnet". Heißt es, dass mir mein Gehalt vom Kindergeld abgezogen wird? Falls dem so ist: Wäre es möglich, das dadurch entfallene Elterngeld "hinten dran zu hängen", d.h. dass es etwas länger als 12 Monate gezahlt wird?
bellis123
Ok danke, aber was heißt "wird voll angerechnet". Heißt es, dass mir mein Gehalt vom Kindergeld abgezogen wird? Falls dem so ist: Wäre es möglich, das dadurch entfallene Elterngeld "hinten dran zu hängen", d.h. dass es etwas länger als 12 Monate gezahlt wird?
Kristiiin
Sie kommen hier durcheinander. Vom Kindergeld wird rein gar nichts abgezogen, Kindergeld ist vollkommen einkommensunabhängig. Vom Arbeitslosen bis zum Milliardär bekommt jeder den gleichen Betrag. Ihr Gehalt wird vom ELTERNgeld abgezogen. 2. Muss Ihr Mann mit seinem AG abklären. entweder Stunden kürzen oder diesen Tag anders nacharbeiten. Evtl. Home-Office. ODER (siehe Fr. Bader) er geht auch in Elternzeit. Das rechnet sich aber auf die Elternzeit an, welche Sie insgesamt pro Kind nehmen können. Ergo verkürzt sich Ihre.
Mitglied inaktiv
Das ist so falsch. Jedes Elternteil hat für sich alleine 3 Jahre EZ über die er frei verfügen kann. Sprich der Mutter stehen bis zu 3 Jahre zu, ebenso wie dem Vater. da wird nichts beim anderen gekürzt. Das Elterngeld dagegen teilen sich die Eltern, da haben beide zusammen eben bis zu 14 Monate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate welche sie unter sich verteilen können.
bellis123
Ok, aber was bringt es, während der Elternzeit ein paar Stunden zu arbeiten, wenn man das Gehalt vom Elterngeld abgezogen bekommt? Dann arbeitet man doch für lau, oder?
Mitglied inaktiv
Nicht ganz. Erstens wird es nicht komplett abgezogen sondern nur ein teil. beim normalen EG bleiben wohl etwa 33% vom Verdienst zusätzlich, bei EG Plus wohl mehr. Und bei Leuten welche nur den Mindestsatz von 300 € bekommen kann es sich durchaus lohnen. Den weniger wie 300 € gibt es nicht an EG. Ich selbst würde es aber auch nicht machen. Bei mir würde es sich schon wegen dem Fahrweg nicht lohnen. Da würde ich alles verfahren. Die Kosten für die Betreuung mal ganz außen vor gelassen. ABER, vor der Geburt das schon zu planen erachte ich als für verdammt mutig. Nicht jedes Kind ist total pflegeleicht. Davon ab, die meisten Kinder sind - wenn nicht gerade Schreikind oder ähnliches, in den ersten 5-6 Monaten relativ "pflegeleicht" - auf jeden Fall pflegeleichter wie später wenn sie mobiler werden. Dann noch den Stress mit Arbeit - im leben nicht wenn es sich vermeiden läßt. Wie meiner 1 Jahr wurde und ich wieder eingestiegen bin mit Arbeit, das hat mir völlig gelangt. Gerade die Zeit 2-3 Jahre war mit Kleinkind, Betreuung, Arbeit und Haushalt extrem schlauchend, jetzt wo unser älter ist wird es weit entspannter.
Kristiiin
@ Danyshope Ja richtig, sorry an die Fragestellerin, habe hier Elterngeld und -zeit vertauscht.
bellis123
Ok, danke. Also wenn ich es richtig verstanden habe, darf man 33% vom Zuverdienst behalten, während man Elterngeld bekommt, richtig? Auch wenn man damit weit unter den Mindestlohn kommt? Ich fürchte ja. Dann lohnt es sich mit Fahrtgeld wirklich so gut wie gar nicht. Allerdings wird mir nichts anderes übrig bleiben um den Arbeitsplatz zu halten. Elterngeld Plus schaff ich beim besten Willen nicht, denn da müsse ja beide Partner mind. 25 Stunden arbeiten, wenn ich es richtig verstanden habe.
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