Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt BV nach Wiedereintritt und arbeiten während Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Gehalt BV nach Wiedereintritt und arbeiten während Elternzeit

tamsili

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Liebe Frau Bader, zum 31.08. habe ich meine Elternzeit mit Einverständnis des AG gekündigt und meine Vollzeitstelle von vor der Elternzeit angetreten (zum 01.09.). Während der Elternzeit war ich 12h/Woche arbeiten. Nun bin ich wieder Schwanger mit BV der FA. Meine Frage dreht sich nun um das Gehalt während des BV. Wird ein Durchschnitt der letzten 13 Wochen berechnet oder wird aufgrund der Beendigung der Elternzeit der Zeitraum vor der Elternzeit berücksichtigt? Leider konnte ich dazu auch nach langer Recherche keine eindeutige Antwort finden. Herzliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB


Dojii

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Du bekommst das Gehalt, was du auch ohne BV/Schwangerschaft bekommen hättest. Da du deine Vollzeitstelle wieder angetreten bist, bekommst du auch das Gehalt aus der Vollzeitstelle gezahlt. Rechne nur damit, dass der Arbeitgeber oder eventuell die Krankenkasse selbst etwas genauer nachfragen. Wenn du von der Schwangerschaft bzw. dem damit verbundenen BV schon wusstest, als du am 31.08. die Elternzeit beendet hast, hast du ggf. keinen Anspruch auf Lohnzahlung - Es ist rechtlich verboten eine Elternzeit zu beenden, um wissentlich ein BV in Anspruch zu nehmen und gilt als Sozialbetrug.


tamsili

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Lieben Dank für die Information. Nein, geplant war das alles so nicht. Wir wollten noch mind. 1Jahr mit dem zweiten Nachwuchs warten und mein Mann hatte auch zum 01.09. seine Stundenzahl reduziert, sodass ich meine Vollzeitstelle ausfüllen kann.


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