Liebe Frau Bader, ich bin seit Herbst 2020 in Deutschland angestellt und erwarte Ende Dezember mein 3. Kind. Meine anderen Kinder sind im Ausland geboren. Für das Ende September 2015 geborene 2. Kind habe ich den im Ausland geregelten gesetzlichen Mutterschutz und Elternzeit (insgesamt 7 Monate) sowie Erziehungsurlab genommen, ich war dort bis 2020 angestellt. Habe ich trotzdem noch Anspruch auf Elternzeit in Deutschland für das 2. Kind (bis zu seinem 8. Geburtstag)? Muss der AG der Elternzeit zustimmen? -> Könnte ich meine Elternzeit für das 2. und 3. Kind dann folgendermaßen aufteilen: Dez 2021 - Aug 2022: 8 Monate Elternzeit 3. Kind (8 Monate, 1. Abschnitt) Aug 2022 - Aug 2023: Elternzeit 2. Kind (12 Monate) Aug 2023 - Dez 2023: Elternzeit 3. Kind (4 Monate, 2. Abschnitt) (Restelternzeit 3. Kind: 24 Monate, 3. Abschnitt) -> Bekäme ich dann für die 8 Monate + 4 Monate für das 3. Kind das Basis-Elterngeld? Herzlichen Dank vorab für Ihre Antwort!
von Phile am 24.08.2021, 10:35