Liebe Frau Bader,
vor der Geburt meiner Tochter war ich über 2 Jahre in Österreich angestellt. Nach meiner 2-jährigen Elternzeit in Deutschland habe ich meinen Job in Österreich gekündigt und bin nun in Deutschland arbeitslos gemeldet.
Von der Arbeitsagentur wurde mir mitgeteilt, dass meine Anwartschaftszeit nicht anerkannt wird, da ich in den letzten 30 Monaten weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gewesen bin.
Nun meine Frage: gilt nicht die gesamte Elternzeit komplett als Anwartschaft?
Und haben Sie eventuell eine Ahnung, warum die Arbeitsagentur meine Versicherungszeiten aus Österreich, die mir per Formular aus Österreich bescheinigt wurden, nicht anerkannt hat und damit auch nicht zur Anwartschaftszeit herangezogen werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von
Mama_Job
am 21.08.2023, 15:41
Antwort auf:
Anspruch ALG nach Elternzeit, aber vorher im EU-Ausland gearbeitet
Hallo,
ich bin im Moment nicht in Deutschland und kann das nicht nachvollziehen. Normalerweise muss man mindestens 12 Monate Anwartschaft in Deutschland erworben haben, indem man in dieser Zeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Liebe Grüße NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.08.2023
Antwort auf:
Anspruch ALG nach Elternzeit, aber vorher im EU-Ausland gearbeitet
Grundsätzlich musst du nach deinem Job im EU-Ausland in D gearbeitet haben, um ALG1 zu erhalten. Von Österreich werden nur die Beschäftigungszeiten anerkannt, wenn du eine PDU1 hast ausstellen lassen. Aber eben nur die Zeiten. Die Berechnung des ALG1 würde dann auf deinem Job in D basieren. Die Beschäftigungsdauer ist nicht festgelegt.
Anders, wenn du echter Grenzgänger warst, aber da kenne ich mich dann nicht aus. Findest du alles im Merkblatt 1 ab S. 15.
von
Succero
am 22.08.2023, 12:57