Hallo
Ich war 2021 beschäftigt für insgesamt 8monate. Während den 8monaten wurde ich schwanger. Leider schloss der Laden wegen Aufgabe Insolvenz zum 31.10.21. ich war bis jetzt in Mutterschutz und danach in Elternzeit.
Jetzt meine Frage steht mir ALG 1 zu da ich ja nur 8 Monate statt 12 gearbeitet habe ?
Ein Sachbearbeiter sagte vor einem Jahr ja es steht mir zu weil dass alles mitzählt. Jetzt war ich mich arbeitslos melden und dann sagten die Mitarbeiterin es könnte sein dass mir kein ALG 1 zusteht da ich ja keine 12 Monate gearbeitet habe. Das wird jetzt alles geprüft.
Mein Steuerberater sagte mir auch dass es mir zusteht. Ich bin total verwirrt. Vllt können Sie mir weiterhelfen?
Im voraus vielen Dank
von
Angi898
am 04.11.2022, 01:24
Antwort auf:
ALG nach elternzeit
Hallo,
Die Antwort liefert § 132 SGB III:
Wenn innerhalb der letzten zwei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen gebildet werden, wird das Arbeitslosengeld nicht nach dem Entgelt des Leistungsberechtigten bemessen (§ 133 Absatz 4 SGB III), sondern fiktiv berechnet, d.h. es wird ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt
Bei der fiktiven Bemessung stellt die Agentur für Arbeit zunächst die Qualifikationsgruppe fest, auf welche Tätigkeit unter Beachtung der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen, und örtlichen Mobilität die Vermittlungsbemühungen für den Leistungsberechtigten in erster Linie zu erstrecken sind. Das tarifliche Entgelt, welches für solche Tätigkeiten gilt, wird zur Grundlage für die Bemessung des Arbeitslosengeldes gemacht.
Grundsätzlich ist das Arbeitslosengeld von seiner Natur her eine Lohnersatzleitung. Es soll also den Lohn ersetzen, den der Arbeitslose erhalten hätte, wenn er nicht arbeitslos wäre. Je weiter das Entgelt für die Bemessung aber zeitlich zurück liegt, umso weniger kann es dem aktuellen Lohnausfall entsprechen. Durch die Regelung des § 132 SGB III soll verhindert werden, dass ein Entgelt für die Bemessung des Arbeitslosengeld zu Grunde gelegt wird, das nicht dem aktuellen Lohnausfall entspricht.
Um Arbeitslosengeld I nach der Elternzeit zu bekommen, müssen Sie vor der Babypause sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Elternzeit selbst zählt für drei Jahre als Anwartschaftszeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.11.2022
Antwort auf:
ALG nach elternzeit
Bei wem hattest du denn Elternzeit gemeldet ?
Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit.
von
Himbeere2008
am 04.11.2022, 09:50
Antwort auf:
ALG nach elternzeit
"Hast Du mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten 30 Monate gearbeitet und von Deinem Lohn Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt, dann bekommst Du sechs Monate Arbeitslosengeld gezahlt. Die zwölf Monate musst Du nicht zusammenhängend gearbeitet haben, mehrere Beschäftigungen kannst Du zusammenrechnen."
(https://www.finanztip.de/bezugsdauer-arbeitslosengeld/#:~:text=Wie%20lange%20Du%20Arbeitslosengeld%201,hast%20Du%20die%20Anwartschaftszeit%20erf%C3%BCllt.)
Wie sieht es zusammengerechnet in den letzten 30 Monaten bei ihnen aus? Wenn sie da die 12 Monate voll bekommen haben sie Anspruch auf 6 Monate ALG1. Es steht ihnen, wenn überhaupt, nur so viel ALG1 zu wie sie auch arbeiten können. Können sie z. B. nur 25 Stunden arbeiten bekommen sie ALG1 für die Stunden.
Ist ihr Kind betreut? Ohne Betreuung kein Anspruch auf ALG1.
von
Ani123
am 04.11.2022, 12:15