Liebe Frau Bader,
ich befinde mich z. Zt. noch in EZ, mein Arbeitgeber hat mir nun betriebsbedingt gekündigt bzw. wir haben einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung abgeschlossen (ich war fast 10 Jahre fest angestellt). Habe ich Anspruch auf ALG oder ist der Aufhebungsvertrag "im Weg"?
Ich habe aktuell ein Job-Angebot bei dem ich sehr unsicher bin. Bei einer Kündigung in der Probezeit würde jeder Anspruch erlöschen, oder? Wie ist es beim regulären Auslaufen eines befristeten Vertrags?
Vielen herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße
Elsa
von
Elsa2019
am 07.02.2019, 13:59
Antwort auf:
ALG nach Elternzeit
Hallo,
relevant wird das erst, wenn Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Dann wird geprüft, ob Sie eine Sperre bekommen.
Bevor ich den neuen Job annehmen würde, würde ich auf jeden Fall Rücksprache mit der Agentur nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.02.2019
Antwort auf:
ALG nach Elternzeit
Du wirst wahrscheinlich eine Sperre wegen des Aufhebungsvertrages bekommen. Frag deshalb am besten beim Amt nach, das entscheiden die unterschiedlich. Besser wäre es sogar gewesen das erst mit dem amt zu besprechen, evtl wäre nach der Kündigung der Rechtsweg mittels kündigungsschutzklage besser gewesen.
von
Felica
am 07.02.2019, 21:00
Antwort auf:
ALG nach Elternzeit
Weil du mit dem Aufhebungsvertrag einverstanden warst. In EZ darf ein AG nicht kündigen. Aber versuche dein Glück beim Arbeitsamt
Mitglied inaktiv - 07.02.2019, 21:16