ALG nach Elternzeit, Kündigung vom Arbeitgeber + Nebenjob

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: ALG nach Elternzeit, Kündigung vom Arbeitgeber + Nebenjob

Hallo Frau Bader, nach meiner 2 jährigen Elternzeit, habe ich von meinem Arbeitgeber wegen betriebsbedingter Gründe die Kündigung erhalten. Nun bin ich seit dem 01.06 diesen Jahres arbeitslos gemeldet. Ich bin auf der Suche nach einer Vollzeitstelle, da meine 2 jährige Tochter nunmehr tagsüber betreut ist. Das Arbeitlosengeld wurde fiktiv berechnet, da ich zwei Jahre in Elternzeit war. Vor der Schwangerschaft bin ich zusätzlich zu meiner Vollzeitbeschäftigung jahrelang auch nebenbei auf 400 Euro Basis arbeiten gegange. Um im Job zu bleiben und nicht ganz "ohne etwas da zu stehen", habe ich diesen Nebenjob nach meiner Elternzeit wieder aufgenommen. Ich habe mich also zum 01.06. arbeitssuchend gemeldet und habe gleichzeitig wieder meinen Nebenjob aufgenommen. Nun darf ich ledglich 165 € dazu verdienen der Rest wird vom Alg 1 abgezogen. Ich habe im Internet nachgelesen, dass eine höhere Freigrenze des Zuverdienst möglich ist, wenn man vor Anspruch des Algs mind. 18 Monate nebenbei gearbeitet hat. Dies ist bei mir der Fall. Ich habe mich mit dem Arbeitsamt in Verbindung gesetzt und dort nachgefragt. Dort erklärte man mir ich dürfe nur 165 € anrechnungsfrei dazu verdienen, da ich in der Elternzeit keinen 400 Euro Job ausgeübt habe. Ist das so korrekt?? Die Elternzeit wird doch in der Berechnung außen vor gelassen, da ich in diesem Zeitraum ja nunmal nicht arbeiten konnte. Da ich seit kurzem auch alleinerziehend bin zählt für mich jeder Euro.... Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

von chantalesser1977 am 31.08.2012, 11:53



Antwort auf: ALG nach Elternzeit, Kündigung vom Arbeitgeber + Nebenjob

Hallo, tut mir leid, das ist nicht mein Fachgebiet. Rechnen Sie doch einfach mal aus: http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Soziales/ALGrechner.php Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2012



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