Diskriminierendes Verhalten vom Arbeitgeber

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Diskriminierendes Verhalten vom Arbeitgeber

Sehr geehrte Frau Bader, seit Verkündung der Schwangerschaft bei meinem Chef habe ich massive Probleme mit ihm (seine Reaktion war absolut unter der Gürtellinie inkl. Drohungen und indirekten Beleidigungen). Inzwischen würde ich vielleicht schon von Diskriminierung oder ähnlichem sprechen. Mein geplanter Urlaub, dem letztes Jahr im Sommer mündlich zugestimmt wurde, wurde auf den schriftlichen Antrag hin dieses Jahr abgelehnt. Das war auch noch ok für mich, außer, dass mir gesagt wurde es sei aktuell nicht möglich Urlaub zu nehmen und ich solle eben alles nach dem MuSchu nehmen. Ich bin ab dem 12.5. in Mutterschutz und möchte meinen gesamten Urlaub, der mir mit Abzug der Elternzeit zusteht, allerdings vor dem Mutterschutz nehmen, da für mich auch klar ist, für so einen AG nicht weiter zu arbeiten. Ich hatte damals, nach Ablehnung des ursprünglich geplanten Urlaubs in einer Mail angekündigt, wieviel Urlaub mir zu steht und, dass ich den dann vor dem Mutterschutz nehmen möchte und dass ich somit ab dem 19.4. Urlaub hätte. In dem Zug hab ich auch nochmal angegeben, dass ich ein Jahr Elternzeit nehmen möchte (offiziell folgt natürlich noch), weshalb ich den Urlaub vor dem MuSchu nehmen will und nicht nachdem der MuSchu endet. Im Arbeitsvertrag ist geschrieben, dass der Urlaub nicht mit ins nächste Jahr genommen werden kann. Bin ich hier überhaupt im „Recht“ den Urlaub vorher nehmen zu können? Auf die Mail gab es nie eine Reaktion. Generell ignoriert mich mein AG jetzt seit knapp 2 Monaten, es wird weder auf Mails noch auf Anrufe reagiert. Ich möchte jedoch aber schriftlich den Urlaub ab 19.4. genehmigt haben. Ich habe bereits mehrere Mails und Anrufe getätigt, auch mit Fristen und Bitte um Rückmeldung. Immer ohne Erfolg. Welche Möglichkeiten habe ich noch? Ist er verpflichtet, mir dem Urlaub zu gewähren? was passiert mit dem Urlaubsantrag wenn er mich weiterhin ignoriert, bzw. gelten Urlaubsanträge, bei denen keine Reaktion kommt, als abgelehnt? Da frage ich mich dann, was mit meinem Urlaub geschieht. Ich hatte dieses Jahr bisher keinen einzigen Tag Urlaub. Ein persönliches Gespräch im Büro kommt für mich nicht mehr in Frage, nachdem das letzte im Dezember in einer Katastrophe endete. Vielen Dank im Voraus!

von _vivi_ am 05.04.2022, 12:58



Antwort auf: Diskriminierendes Verhalten vom Arbeitgeber

Hallo, wenn Sie die EZ beantragt haben, sollte er Stellung nehmen. Er kann aus betrieblichen Gründen ablehnen. Fragen Sie doch persönlich noch mal höflich nach. Nach dem Mutterschutz gehen Sie in EZ, da können Sie den Urlaub nicht nehmen, Sie verschenken sonst EG. Schlimmstenfalls wird der restliche Urlaub bei Beendigung des Vertrages ausgezahlt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.04.2022



Antwort auf: Diskriminierendes Verhalten vom Arbeitgeber

Der Urlaub kann vor dem Mutterschutz genommen werden, wenn eben der AG zustimmt. Ein Recht auf den kompletten Urlaub vor dem Mutterschutz hast Du nicht. Er verfällt ja aber auch nicht während der EZ, egal was im Arbeitsvertrag steht. Wenn Du nach der EZ dort nicht mehr hin willst und kündigst, muss er Dir eben den Urlaub auszahlen.

von Suomi am 05.04.2022, 13:06



Antwort auf: Diskriminierendes Verhalten vom Arbeitgeber

Wenn du eh woanders hin willst, wuerde ich 3 Jahre Elternzeit beantragen, kündigen kannst du dann immer noch.

von Finale am 05.04.2022, 18:21



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