Verweigerung der Ausstellung eines Zwischenzeugnisses vom Arbeitgeber

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verweigerung der Ausstellung eines Zwischenzeugnisses vom Arbeitgeber

Sehr geehrte Frau Bader, Ich würde gerne fragen, ob mir mein Arbeitgeber die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses verweigern kann. Ist es eine Pflicht oder eine freiwillige Leistung? Ich habe um eines vor meinem Mutterschutz gebeten, das war im März. Bis jetzt habe ich trotz wiederholtem Nachfragen keins bekommen. Vielen Dank!

von Stella0001 am 16.09.2020, 14:28



Antwort auf: Verweigerung der Ausstellung eines Zwischenzeugnisses vom Arbeitgeber

Hallo, grundsätzlich gibt es einen Anspruch auf ein Abschlusszeugnis, auf ein Zwischenzeugnis jedoch nur, wenn ein berechtigter Anspruch oder ein entsprechender Tarifvertrag besteht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2020



Antwort auf: Verweigerung der Ausstellung eines Zwischenzeugnisses vom Arbeitgeber

Es gibt kein allgemeines Recht auf ein Zwischenzeugnis. Wenn du eines willst musst du dem Arbeitgeber entweder ein berechtigtes Interesse nennen (bspw. du willst dich woanders bewerben oder weil du schon sehr lange in dem Betrieb arbeitest aber noch nie eines bekommen hast) oder du hast zufällig einen Tarifvertrag, der dir generell ein Zwischenzeugnis zuspricht. Wenn beides nicht vorliegt, muss der Arbeitgeber dir keines ausstellen.

von Dojii am 16.09.2020, 14:57



Antwort auf: Verweigerung der Ausstellung eines Zwischenzeugnisses vom Arbeitgeber

Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht, wenn Du ein berechtigtes Interesse daran nachweisen kannst. Das ist zum Beispiel gegen, wenn Du längere Zeit nicht im betreib bist wg. Elternzeit und danach ext, ein anderes Aufgabengebiet bekommst. Oder es gibt einen TV, der den Anspruch regelt. Sprich mit Deinem AG.

von Berlin! am 16.09.2020, 15:24



Antwort auf: Verweigerung der Ausstellung eines Zwischenzeugnisses vom Arbeitgeber

Sie sagen, dass ein Anspruch besteht, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann. Ich befinde mich gerade in Elternzeit für 2,5 Jahre. Nach der Rückkehr sollte ich in meine alte Position zurückkehren (nichts anderes wurde besprochen). Ist das jetzt ein berechtigtes Interesse oder nur, wenn ich anschließend eine andere Rolle annehmen sollte?

von Stella0001 am 16.09.2020, 17:30



Antwort auf: Verweigerung der Ausstellung eines Zwischenzeugnisses vom Arbeitgeber

Ist jetzt nicht mein Fachgebiet, aber oft wird unter Berechtigtem Interesse gerade eine interne Versetzung oder ein neues Projekt genannt. Ich glaube, wenn man einfach auf seine alte Stelle zurückkehrt und sich so gesehen nichts ändert, wird es schwer, das damit zu begründen.

von Dojii am 17.09.2020, 07:27



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