Guten Tag Frau Bader,
ich bin in der 13. SSW und bin im befristeten Arbeitsverhältnis ( ab dem 1.2.2021 für zwei Jahre, es erfolgte bereits eine zweite Vertragsverlängerung). Mein Arbeitgeber hat mich wenige Tage nach Mitteilung der Schwangerschaft über meine Pläne bezüglich der Dauer der Elternzeit nachgefragt. Primär wollte ich ein Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen. Da hat aber mein Chef gemeint, dass es für ihn einfacher wäre, einen Ersatz für mich für 2 Jahre zu finden. Ich wäre auch damit einverstanden. Vor einigen Wochen hatten wir erneut ein Gespräch, dieses Mal hat er gesagt, dass er jemanden für drei Jahre einstellen würde. Leider heisst es für mich, dass ich für ein Jahr finanziell nicht abgesichert bin. Was muss ich dabei beachten? Bin ich verpflichtet, seine Bedingungen zu akzeptieren? Darf ich in diesem Fall einen anderen Job für ein Jahr annehmen? Wenn nicht, habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ich wäre sehr dankbar, eine Antwort von Ihnen zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Elisa
von
ElisaMarie
am 25.01.2021, 00:04
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung auf Wunsch vom Arbeitgeber
Hallo,
einen Anspruch auf Verlängerung gibt es nach Ihrer Schilderung hier nicht. Sie sollten also erst einmal sehen, dass der Vertrag verlängert wird und Sie sich evtl. bei einem anderen AG eine Tätigkeit für die TZ in EZ suchen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.01.2021
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung auf Wunsch vom Arbeitgeber
Deine EZ endet so oder so wenn der Vertrag endet. 2 oder 3 Jahre EZ sind also so oder so vom Tisch. Dein AG ist auch nicht verpflichtet deinen Vertrag zu verlängern. Ich würde also die EZ nutzen um mir was neues zu suchen. Ob du nun nur ein Jahr EZ einreichen oder bis Ende des Vertrages ist deine Sache.
von
Felica
am 25.01.2021, 06:16
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung auf Wunsch vom Arbeitgeber
Bist du ganz sicher, dass der chef ein drittes mal verlängert bzw den Vertrag unbefristet ausstellt?
Arbeitsverträge dürfen bis zu dreimal verlängert werden ohne Angabe von Gründen. Sie sind nachdem Teilzeit- und Befristungsgesetz begrenzt auf insgesamt 2 Jahre. Danach sind sie als unbefristet anzusehen.
Aktuell läuft der Vertrag bis 31.01.23. und dann ist die Elternzeit vorbei.
Sollte er es wirklich machen, darfst mit seiner Zustimmung woanders in Teilzeit arbeiten. Du bist für 2 Jahre nicht abgesichert, sondern für 22 Monate. Wählst du EG plus, bekommst du bis zu 20 Monate das halbe Elterngeld, die beiden Monate mit Mutterschaftsgeld werden als Basis EG gerechnet. Evtl sogar noch ein dritter, je nachdem wie lange der Mutterschutz läuft.
Mitglied inaktiv - 25.01.2021, 06:45
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Elternzeitverlängerung auf Wunsch vom Arbeitgeber
Hallo,
Als erstes solltest du schauen, dass dein Arbeitgeber dir deinen Vertrag verlängert. Der läuft nämlich sonst während deiner Elternzeit aus.
Jetzt musst du dich sowieso noch nicht festlegen, wie lange du Elternzeit möchtest, auch wenn ich den Arbeitgeber verstehen kann, wenn er Planungssicherheut möchte.
Bekannt geben musst du die Dauer der Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn, d.h. meistens ca 1 Woche nach der Geburt.
Du sollst hier dem Arbeitgeber weit entgegen kommen. Er dir dann aber auch. Und das ist ein unbefristete Vertrag.
Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du auch während der Elternzeit, wenn dir dein Arbeitgeber keinen Job anbieten kann.
Wenn du tatsächlich nur 2 Jahre Elternzeit möchtest, würde ich auch nur 2 nehmen.
LG luvi
von
luvi
am 25.01.2021, 10:20
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung auf Wunsch vom Arbeitgeber
Herzlichen Dank für Eure Antworten!
Tut mir leid, dass ich es nicht erwähnt habe. Ich bin Assistenzärztin und nach meiner Facharztprüfung würde mir mein Chef auch einen unbefristeten Vertrag anbieten.
Laut § 1 Abs. 4 Nr. 3 des Gesetzes über befristete Verträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄrzteBefG) haben die Ärztinnen für die Zeit, in welcher sie aufgrund eines Beschäftigungsverbotes bzw. aufgrund der genommenen Elternzeit tatsächlich nicht gearbeitet hat, Anspruch auf einen Anschlussvertrag über den Zeitraum, in dem sie tatsächlich keine Arbeitsleistungen erbracht hat. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, die Beendigung des Arbeitsvertrages um die anzurechnende Zeit hinauszuschieben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der von dieser Vorschrift betroffene Personenkreis berechtigt, von dem Arbeitgeber den Abschluss eines weiteren Arbeitsvertrages begrenzt auf diesen Zeitraum zu verlangen. Der Arbeitgeber unterliegt bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 4 des Gesetzes über befristete Verträge mit Ärzten in der Weiterbildung einem Kontrahierungszwang (folglich BAG-Urteil vom 24.04.1996).
Also bekomme ich wahrscheinlich einen Anschlussvertrag.
Mein Arbeitgeber wird nur vermutlich nach 2 Jahren meiner Elternzeit noch keine Ass.-Arzt-Stelle für mich haben. Es bleibt mir vermutlich nichts anderes übrig, als noch ein zusätzliches Jahr zuhause zu bleiben, wenn ich die alte Arbeitsstelle behalten möchte.
von
ElisaMarie
am 25.01.2021, 21:35