Guten Tag, ich bin in der 7 Woche schwanger und habe meiner Chefin das schon gesagt. Ich arbeite im Einzelhandel und meine Chefin sagt, ich werde ab sofort vom Betrieb arbeitsunfähig geschrieben, aufgrund der Corona Pandemie. Ich bin allerdings nicht krank, nur schwanger. Ab 6 Wochen bekomme ich dann ja nur noch Krankengeld, wie sieht es dann mit meinem Mutterschaftsgeld und Elterngeld aus, wird das dann auch weniger? Darf mein Betrieb das oder liegt eher ein Beschäftigungsverbot vor?
Danke
von
ladynirvana
am 01.03.2021, 11:49
Antwort auf:
Vom Arbeitgeber arbeitsunfähig geschrieben
Hallo,
der Arzt muss die Gefährdungslage prüfen und kann ein BV aussprechen. Eine Krankschreibung, die vorgeht, kann nur der FA aussprechen.
Helfen kann Ihnen das Gewerbeaufsichtsamt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2021
Antwort auf:
Vom Arbeitgeber arbeitsunfähig geschrieben
Der AG kann dir ein BV aussprechen, keine AU. Das kann nur ein Arzt und der entscheidet das selbst und nicht auf Anweisung eines AG ;-)
Im BV würdest du das bekommen, was du auch ohne BV bekommen würdest - also normales Gehalt, welches nicht der AG sondern die KK bezahlt.
von
cube
am 01.03.2021, 11:59