Hallo,
Ich wurde von meinem Arbeitgeber für 3 Jahre in die USA entsendet. Nun haben wir hier Nachwuchs bekommen. Ich bekomme hier keinerlei Elternzeit und musst somit meinen Urlaub nehmen um nach der Geburt 2 Wochen daheim sein zu können.
Habe ich ein Anspruch auf Elternzeit wenn es zurück nach Deutschland geht?
Ich habe aktuell keinen Wohnsitz in DE aber meine Firma zahlt für mich Renten und Sozialversicherungsbeiträge.
Vielen Dank
Max
von
Maxmusterman
am 03.06.2021, 16:23
Antwort auf:
Elternzeit nach Rückkehr aus dem Ausland
Hallo,
ja, wenn Sie für das Einkommen in D Steuern zahlen.
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2021
Antwort auf:
Elternzeit nach Rückkehr aus dem Ausland
Bist du in Deutschland steuerpflichtig?
Einen deutschen Arbeitsvertrag hast du offenbar nicht, weil du keine deutschen benefits bekommst. Oder doch?
von
Pamo
am 03.06.2021, 16:40
Antwort auf:
Elternzeit nach Rückkehr aus dem Ausland
Das ist korrekt, ich bin aktuell nicht Steuerpflichtig in D.
von
Maxmusterman
am 03.06.2021, 21:03
Antwort auf:
Elternzeit nach Rückkehr aus dem Ausland
Echt hilfreiches Forum…
von
Maxmusterman
am 05.06.2021, 17:28
Antwort auf:
Elternzeit nach Rückkehr aus dem Ausland
Wo ist dein Problem?
von
KielSprotte
am 05.06.2021, 19:43
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Elternzeit nach Rückkehr aus dem Ausland
Wieder einer der sofort eine kostenlose Antwort einer Anwältin erwartet
von
MamaausM
am 06.06.2021, 16:56
Antwort auf:
Elternzeit nach Rückkehr aus dem Ausland
Frau Bader ist nicht jeden Tag im Forum. Ich habe lediglich schon mal abgefragt, was sie wissen muss, um dir eine vernünftige Antwort geben zu können.
Meine Vermutung: Elternzeit kannst du nehmen, da spielt es keine Rolle, ob du vorher in D warst, aber Elterngeld wird es keins geben, da du nicht in D verdient hast.
Dass es in den USA keine Elternzeit gibt, ist völlig normal. Der Urlaub ist dafür da, um Zeit mit der Familie verbringen zu können. 2 Wochen Jahresurlaub ist die Regel. Darüber hinaus kannst du sick time für Familienzeit anmelden und im Anschluss unbezahlten Urlaub beantragen.
Sinnvoller wäre es, deine Frage bei deinem deutschen AG zu stellen, der dich entsandt hat und wieder zurück nehmen wird.
von
Pamo
am 07.06.2021, 13:58