Liebe Frau Bader,
ich befinde mich zur Zeit im 8.Monat meiner 2 Jährigen Elternzeit. Ich habe 12 Monate Elterngeld beantragt. Nun habe ich in USA für in 3 Monaten einen neuen Job mit 40h angenommen, aber den bestehenden Arbeitsvertrag in Deutschland noch nicht gekündigt, da ich nur einen Monat Kündigungsfrist habe. Nun frage ich mich:
- Habe ich weiterhin Anspruch auf die letzten 2 Monate Elterngeld obwohl ich dann offiziell in Deutschland abgemeldet bin?
- Oder werden dann 2 Monate einfach nicht gezahlt?
- Oder rechnet man mein dann recht hohes Einkommen auf das bereits gezahlte Elterngeld an und ich muss Leistungen zurück zahlen? Wo liegt die Grenze?
- Und zuletzt: Muss ich rein rechtlich meinen bestehenden Vertrag in Deutschland eigentlich kündigen bevor ich einen neuen Job antrete?
Vielen Dank für ihre Antwort!
von
shemann
am 24.05.2022, 21:17
Antwort auf:
Während der Elternzeit im Ausland einen neuen Job beginnen
Hallo,
1. EG: Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet.
2. Der Lohn wird angerechnet.
3. Kündigung: Rechtlich müssen Sie erst kündigen u können dann an eine andere Arbeit annehmen.Wenn es nur eine TZ ist, muss der alte AG zustimmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.05.2022
Antwort auf:
Während der Elternzeit im Ausland einen neuen Job beginnen
Wenn man während der EZ woanders arbeiten will, muss man das dem alten AG sagen und er muss es erlauben.
Zuckerdienste während dem EG Bezug müssen der Elterngeldstelle mitgeteilt werden.
von
Suomi
am 25.05.2022, 07:14
Antwort auf:
Während der Elternzeit im Ausland einen neuen Job beginnen
Rechtlich gesehen hast du keine Elternzeit mehr!!!!
Warum klärt man das nicht vorher?
Mitglied inaktiv - 25.05.2022, 08:52