uya
Hallo, Ich habe mal ein paar Fragen zum Elterngeld für mein zweites Kind. Kurz die Daten und Fakten: mein erstes Kind wurde am 22.3.16 geboren. Ich bin Erzieherin und hatte während der Schwangerschaft Beschäftigungsverbot. Ich bin nun wieder schwanger und der errechnete Termin ist der 22.4.18. Auch hier natürlich beschäftigungsverbot, ich bin aber sowieso noch in elternzeit von meinem ersten und habe also kein Einkommen....nur Elterngeld -Plus bezug noch bis Dezember (da mein mann auch zwei monate hatte). Theoretisch bin ich dann ab 11.3.18 in mutterschutz. Wie läuft das nun für das zweite Kind? Bekomme ich nur den Mindestsatz oder werden mir zumindest teilweise monate mit einkommen vom ersten kind angerechnet? Ich darf ja auch nicht arbeiten, selbst wenn ich es gerade wollte. Un wie ist das mit dem mutterschftsgeld? Bekomme ich nur den mindestsatz von 13€? Oder gibt es eine Möglichkeit das mein Arbeitgeber mir in dieser zeit volles Gehalt zahlt? Was für Möglichkeiten habe ich, um das beste unterm finanziellen Aspekt für mich raus zu holen? Danke für Ihre Antwort! Liebe Grüße, Julia
Hallo, das Beschäftigungsverbot spielt in der Elternzeit keine Rolle, auch nicht für die Berechnung des Elterngeldes. Hierfür sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt entscheidend, die Monate mit Elterngeldbezug (bis zum 14. Lebensmonat des ersten Kindes) und von Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. Wichtig ist, dass sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die erste Elternzeit beenden. Liebe Grüße NB
malini
Ein mögliches BV ist irrelevant, da du ja wohl keine Beschäftigung geplant hattest. Jeder Monat ab April 2017 geht mit 0 Euro in die Berechnung ein. D.h. meiner Berechnung nach hättest du 2 Monate, wo das Gehalt vor der ersten Schwangerschaft berechnet wird, 10 Nullrunden. Wie lange läuft denn die EZ fürs erste Kind? 2 oder 3 Jahre? Beende die EZ auf jeden Fall zum 10.3., dann bekommst du volles Mutteschaftsgeld, wie vor dem ersten Kind (außer, deine Steuerklasse hat sich geändert, dann hast du da natürlich mehr Abzüge als beim 1. Kind). Falls du 3 Jahre beantragt hast, lass dir das 3. Jahr vom 1. Kind auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. LJ übertragen!
uya
Hallo, danke für die Antworten. Das mit dem Elternzeit beenden hab ich soweit verstanden......das mache ich vermutlich einfach schrictlich jn einem formlosen schreiben. Aber welche Monate jetzt genau in die Berechnung mit einfließen hab ich noch nicht genau verstanden.....da ich schon ab Dezember glaub ich kein elterngeld mehr für Kind 1 bekomme, müsste ja ab dezember 2017 schon in die berechnung mit einfließen, oder nicht.....und die mutterschaftsgeldmonate vor der geburt nicht? Aber wenn die Monate ausgeklammert werden in denen ich Elterngeld bekommen habe, müssten doch die Monate vor der geburt von kind 1 noch dazu genommen werden oder nicht?! Sorry, stehe auf dem schlauch! Lg
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