Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie berechnet sich die Entgeldfortzahlung bei Beschäftigungsverbot?

Frage: Wie berechnet sich die Entgeldfortzahlung bei Beschäftigungsverbot?

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Hallo Frau Bader, Ich habe einen Vollzeitjob in der ambulanten Kinderkrankenpflege. Im Falle eine Schwangerschaft würde ich sehr wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Ich habe viele Informationen zur Lohnfortzahlung gefunden, nicht aber für meinen speziellen Fall: Seit Anfang September bin ich im Ausland und mein Arbeitsvertrag wurde für die Monate August bis Dezember in einen Teilzeitvertrag (halbe Stelle) verändert, damit ich vorher geleistete Überstunden während meiner Abwesenheit abbauen kann. Ab Anfang Januar gilt wieder mein Vollzeitvertrag. Was würde passieren, wenn ich schwanger nach Deutschland zurückkehren würde? Das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate wäre demnach nur halb so hoch, wie es laut meinem unbefristeten Vollzeitvertrag wäre. Oder gibt es in diesem Fall eine andere Berechnungsgrundlage? Ich freue mich über eine Antwort. Viele Grüße.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Schwangerschaft bekommen würden. Liebe Grüße NB


malini

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Dein Grundgehalt wird das Vollzeitgehalt sein, allerdings kann es sein, dass Zulagen nach dem Teilzeitgehalt berechnet werden, denn hier greift die Regel mit dem Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft.


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