Hallo, das Problem: kann man, wenn man während des EU des 1. Kindes ein weiteres Kind bekommt, den sich überschneidenden Teil aufheben und bis zum 8. LJ. des Kindes aufheben? die Lösung (wörtlich wiedergegeben): "Die Elternzeit für das erste und zweite Kind können sich natürlich überschneiden, die Elternzeit für das erste Kind läuft dann während der Elternzeit für das 2. Kind aus. Die Überschneidung reduziert sich entsprechend, wenn z.B. die restliche Elternzeit für das erste Kind - mit Zustimmung des AG - bis zum achten Geburtstag übertragen wird, während die Elternzeit für das 2. Kind nach der Geburt ohne Unterbrechungen voll verbraucht wird. " Das sachbearbeitende Jurist, der mir freundlicherweise sehr schnell antwortete, bot an, ein tatsächliches Beispiel vorzurechnen, wenn ich ihm Geburtsdaten und Elternzeiten der beiden KInder nenne. Wer also den tatsächlichen Fall hat, kann ihn mir schildern, ich leite die erste diesbezügliche Zuschrift an das Ministerium weiter. Gruß, NB
Hallo, ich denke, den verlängerten EU bis zum 8.LJ. des Kindes kann man nur nehmen, wenn es unter das neue Gesetz fällt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
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Mitglied inaktiv
Nun bin ich eigentlich durchaus in der Lage solch juristische texte zu lesen, aber heute klappts nicht... Also hieße das, ich hatte recht? Mann könnte die Elternzeit für das zweite Kind auch erst z. B. nach Ablauf der ErzUrl. des ersten Kindes beginnen lassen und somit die letzten 12 Monate über das dritte Jaht "retten" (wenn der AG zustimmt)? Désirée
Mitglied inaktiv
Ich weiß nicht, ob das Beispiel paßt, aber vielleicht: 1. Kind 25.7.99 EZ bis 31.7.2001 2. Kind 31.5.01 EZ geplant bis 31.12.02 Im EZ des ersten liegt der komplette Mutterschutz.
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