Tabitha2309
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit mit dem 2. Kind schwanger. Das erste Kind hat den Nachname des Vaters. Soweit ich weiß, war es bisher so, dass dieser Name dann auch automatisch für weitere Kinder als Nachname gilt. Wie ist es denn jetzt aber durch das neue Namensrecht? Dürfte unser zweites Kind jetzt auch meinen Nachnamen tragen? Oder wäre ein Doppelname möglich? Danke für Ihre Antwort. Freundliche Grüße Tabitha
Hallo, ja, ich verstehe das so, dass beide Kinder (auch rückwirkend) einen Doppelnamen haben können. Nach meinem Wissen müssen aber beide Kinder weiterhin einen gemeinsamen Nachnamen haben. Das ist kein Familienrecht, deshalb bin ich da kein Experte. Am besten fragen Sie beim Standesamt nach. Liebe Grüße NB
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