lisa-lotte
Hallo, Ich arbeite im Außendienst. Mein Gehalt besteht aus Grundgehalt und unterschiedlichsten Umsatz- oder Aktionszielen. Diese werden zum Teil erst im ersten Quartal des Folgejahres ausbezahlt. Muss der Arbeitgeber diese nicht trotzdem anteilig in der 3-Monats-Berechnung für die Lohnfortzahlung berücksichtigen? Ich habe die entsprechende Leistung ja kontinuierlich erbracht, lediglich die Auszahlung fand später statt. Der in den 3 Berechnungsmonaten gezahlte Lohn spiegelt also nur einen Teil meiner finanziellen Kompensation wieder. Daher meine Frage: Ist das rechtlich auch so geregelt wie oben beschrieben, oder zählen trotzdem nur die drei Lohnabrechnungen? Vielen Dank vorab!
Hallo, ich kann nicht erkennen, warum Ihnen die Jahres-Prämien von letzten Jahr nicht ausgezahlt werden sollen. Liebe Grüße NB
lisa-lotte
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe die Jahresprämien erhalten. Ich frage mich aber, ob die Prämien nicht auch anteilig (3/12) in der Berechnung der Lohnfortzahlung berücksichtigt werden müssen, auch wenn diese nicht in den 3 berechnungsrelevanten Monaten ausgezahlt wurden, sondern erst nach Jahresende?
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