Mitglied inaktiv
Ich arbeite in der ambulanten Krankenpflege und bin jetzt in der 6 ssw.Mein AG sagt ich soll mir vom FA ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen,da wir in diesem Beruf im Fall einer SS nicht mehr arbeiten dürfen.Der FA sagt jedoch das muss der AG machen da es keine gesundheitlichen Gründe gibt ein Verbot auszustellen und sie nicht beurteilen kann ob der AG eine andere Arbeit für mich hat. Wer hat Recht und wie kann ich weiter vorgehen?
Hallo, ein indiv. BV muss der FA ausstellen. Allgemeine BV (das Verbot der Beschäftigung mit schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten) sind für den Arbeitgeber unabdingbar. Sie gelten kraft Gesetz - ohne dass ein Beamter der Aufsichtsbehörde den Arbeitsplatz begutachten und das Verbot bestätigen muss Liebe Grüsse, NB
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