annaki1988
Hallo, Vielen Dank für Ihre Antwort. Das bedeutet, ich erhalte vom Arbeitgeber den Zuschuss zum MG und das Krankengeld bleibt unberücksichtigt? Vielen Dank für die weitere Antwort. Meine ursprünglicher Beitrag war: Bei mir zeichnet sich folgende Situation ab: Ab Januar werde ich schwangerschaftsbedingt Krankengeld beziehen. Ab Ende Februar beginnt dann der Mutterschutz. Wie wird das Mutterschutzgeld berechnet? Erhalte ich auf mein ursprüngliches Gehalt das MG? Das heißt die 13€ von der Krankenkasse und die Differenz vom Arbeitgeber. Leider finde ich keine Informationen darüber. Auf die Antwort freue ich mich sehr. Viele Grüße Anna-K.
Hallo, die Monate mit Krankengeld bleiben beim EG unberücksichtigt, genau. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja das Mutterschutzgeld bekommst du so, als ob du vorher gearbeitet hast. Monate mit Krankengeld das schwangerschaftsbedingt ist, musst du dir bescheinigen lassen. Die bleiben dann beim Elterngeld unberücksichtigt
annaki1988
Danke für die Antworten. Also habe ich keine Einbußen beim Mutterschutzgeld. Das heißt ich kriege die 13,00 € von der Krankenkasse und den Rest zum "alten" Netto von meinem Arbeitgeber. Die Konstellation mit dem Elterngeld und Krankengeld ist mir bekannt.
Mitglied inaktiv
Ja genau so ist es
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