Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeberzuschuss 2. Kind und Eltergeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeberzuschuss 2. Kind und Eltergeld

SonjaK

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit noch in Elternzeit meines 1. Kindes (ET 4/22; Elternzeit läuft bis 03/25).. Vor dieser Elternzeit war ich Vollzeit beschäftigt und hatte ein Kleingewerbe (ca. 300 € Jahresumsatz). Das Kleingewerbe hatte ich auch weiterhin und hatte Umsätze in 2022 von ca. 100 € und in 2023 ca. 5.000 €. Nun bin ich erneut schwanger (voraussichtlicher ET 28.7.2024). Auch in 2024 beabsichtige ich noch bis Mai mein Kleingewerbe beizubehalten (voraussichtlicher Umsatz 5.000 €). Verstehe ich richtig, dass ich aufgrund meines Kleingewerbes den gleichen Anteil an Elterngeld bekomme, wie vor der 1. Geburt? Und wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss bzw. die Mutterschaftsleistung? Macht es Sinn, die Elternzeit zum 15.6.24 zu beenden, damit ich den "vollen" Arbeitgeberzuschuss und die Mutterschaftsleistung beziehen kann? Eine Teilzeitbeschäftigung im Angestelltenverhältnis besteht bisher nicht und beabsichtige ich auch nicht. Ich freue mich über Ihre Rückmeldung. Beste Grüße Sonja K.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Mischeinkünfte. Das führt dazu, dass das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt als Bemessungszeitraum hinzugezogen wird. Wenn Sie in diesem Jahr Mutterschaftsgeld oder Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten eines vorherigen Kindes bezogen haben, können Sie dieses Jahr und auch weitere Jahre, für die diese Voraussetzungen zutreffen, ausklammern. Liebe Grüße NB


SonjaK

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Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung. D. h. allerdings auch, ist sollte die Elternzeit (1. Kind) zum 15.6.24 beenden um den Arbeitgeberzuschuss zur Mutterschaftsleistung zu beziehen? Beste Grüße Sonja K.


misses-cat

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Das musst du sogar wenn du den Zuschuss beziehen willst


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