Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was tun für gemeinsames Sorgerecht?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was tun für gemeinsames Sorgerecht?

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, Mein Freund und ich sind nicht verheiratet und bekommen im März unser erstes Baby. Jetzt habe ich gehört, daß es Einiges zu beachten gibt, wenn man sich Verantwortung und Recht für das Kind ganz genauso wie verheiratete Eltern teilen möchte. Es ist offenbar nötig, schon vor der Geburt zur Tat zu schreiten. Darum wäre es nett, wenn sie mir schildern könnten, was ich wann und bei welchem Amt klären muß. Oder sie sagen mir einfach, wo ich die gebündelten Informationen finden kann. Vielen Dank schon Mal und freundliche Grüße, MaKö


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das weiß alles das Jugendamt! Weitere Hilfe kann das Standesamt geben (wegen dem Namensrecht). Gruß, NB


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Gemeinsames Sorgerecht könnt Ihr vor oder auch nach der geburt vereinbaren. Das ist eigentlich egal. Ich hatte beides. Und deswegen rate ich: macht es vorher, das geht! Vorher müßt Ihr nur zu zweit zum Jugendamt, nach der geburt müßt Ihr immer das baby mitschleppen und nach der Geburt hat man i. d. R. was besseres zu tun, als sich mit Ämtern rumzuschlagen! Also in aller Kürze: Wenn Ihr gemeinsames Sorgerecht vereinbaren wollt, dann ruf die Beurkundungsstelle des Jugendamtes an und mache einen Termin dafür aus. Dauer: ca. 15 min. Kosten: Null Mitbringen: Personalausweise und Mutterpass Dort wird Euch auch die tragweite des gem. Sorgerchts erklärt. man findet auch viel im Internet. Hinweis: die "Verlagerung" des gesamten Sorgerechts wieder auf einen Elternteil ist IMMER nur über das Gericht möglich, nicht mehr über das Jugendamt. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Liebe Desirée, Danke für die Hinweise, das ist ne große Hilfe. Werde also blad beim Jugendamt anrufen! Schönes Wochenende, MaKö


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