Sf77nrw
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich Urlaubsverteilung. Kann meine Ex Frau (7 Jahre geschieden), bestimmen das ich meine 12 jährige Tochter, 6 Wochen im Jahr nehmen muss. Also 6 Wochen Urlaub die ich an Tagen gar nicht zur Verfügung habe ? Laut meiner Ex Frau soll ich gesetzlich dazu verpflichtet sein, da wir gemeinsames Sorgerecht haben. Ist das richtig ? Gesetzlich ? Vielen Dank schon einmal im vorraus
Hallo, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben. Wenn nichts vereinbart ist, sind Sie auch nicht verpflichtet. Auf der anderen Seite hat aber auch die Mutter nicht unendlichen Urlaubsanspruch und muss dann klären, wer das Kind betreut. Insofern ist es fair, es aufzuteilen. Liebe Grüße NB
SumSum076
Habt ihr keine gerichtliche Umgangsvereinbarung nach bzw mit der Scheidung ausgemacht? Zumeist steht da drin, dass die Ferien hälftig aufgeteilt sind. Üblicherweise haben die Kinder rund 12 Wochen im Jahr schulfrei. Da fragt keiner, wieviel Urlaubstage ein Elternteil selber hat. Da reicht oft der gesetzliche Mindestanspruch an Urlaub nicht aus. Urlaub mit dem neuen Partner - ohne "altes" Kind - fällt da oft flach. Selbst wenn es keine gerichtliche Vereinbarung gibt, stellt sich in der elterlichen Verantwortung regelmäßig die Frage, was soll mit dem Kind passieren, wenn es nicht durch die Schule betreut wird, die Eltern aber arbeiten müssen. Je nach Alter kann man es ja schlecht allein zuhause lassen... Viele Grüße Sabine
Sf77nrw
Hallo Sabine, wir haben keine Umgangsvereinbarung nach bzw mit der Scheidung ausgemacht. Es gab auch nie Probleme. Das Problem ist jetzt einfach, das meine Tochter nach einer Woche Heimweh hat und nach Hause möchte. Sie ist nun mal in dem Alter mit 12 Jahren wo sie Freunde um sich haben möchte. Das ist auch kein Problem ich verstehe das. Das Problem ist einfach das ich eine Woche in den Sommerferien und eine Woche in den Herbstferien alleine zu Hause mein Urlaub verbracht habe, da sie entweder nach Hause wollte oder sie was mit Familie oder Freunden vor hatte . Verschieben kann ich meinen Urlaub nicht und ich habe echt keine Lust dass das nächstes Jahr das gleiche passiert. Deshalb ist die Frage ob dies gesetzlich geregelt ist, da sie sich darauf bezieht . Liebe Grüße Sven
cube
Nein, wenn ihr keine Umgangsvereinbarung getroffen habt nicht. Letztendlich kann dich keiner dazu zwingen, überhaupt Umgang haben zu müssen - hart gesagt. Ich würde aber eher mit der Mutter das genaue Problem besprechen - und das ist ja nicht, dass du eure Tochter nicht nehmen willst, sondern dass diese selbst nach 1 Woche lieber wieder nach Hause möchte wegen der Freunde/Freundinnen. Evt. versteht deine Ex-Frau das miß und meint, du würdest dich nicht kümmern wollen oder so. Ich würde es erst mal mit einem Gespräch versuchen und evt. sollte man das auch mal zusammen mit der Tochter besprechen - also eine Urlaubsplanung, an der du, Ex und Kind teilnehmt. Vielleicht er gibts ich dann auch eine Lösung wie 1 Woche bei dir, 1 Woche bei Mama und dann noch mal 1 Woche bei dir (sofern das Urlaubstechnisch möglich ist). Oder man überlegt, ob man Kind dann nicht lieber eine Woche Urlaub mit der Freundin arrangiert (Zeltlager etc) als dass sie ohne wirklich zu wollen 2 oder 3 Wochen bei dir bleiben soll.
luvi
Hallo, Du bist ja lustig! Kannst du bestimmen, dass deine Ex eure gemeinsame Tochter 46 Wochen im Jahr nimmt, ohne dass sie sich in dieser Zeit Urlaub nehmen kann? Hast du dich mal gefragt, wie die Mutter es regelt, dass alles zu organisieren? Beruf, Kinderbetreuung,... LG luvi
cube
Es geht ihm doch gar nicht darum, dass er nicht will - sondern dass Töchterlein nach 1 Woche wieder zu Mama will weil dort die Freundinnen wohnen. Die Mutter aber dennoch darauf besteht, dass Tochter bei ihm bleibt. Da kann man jetzt also drüber streiten, wer die Tochter im Urlaub "nicht haben will" oder die Wünsche einer 12-jährigen nicht berücksichtigt nur damit der Ex auch ja 3 ebenfalls 3 Wochen Ferienbetreuung macht.
Felica
Nein, kann sie nicht. Aber eigentlich wäre es das mindeste was man von einem Vater erwarten kann das er die halben Ferien übernimmt. Das sind nun einmal fast 13 Wochen im Jahr, also etwa 6 für jedes Elternteil. Spricht halt nicht für dich da rum zu zicken. Immerhin muss sie auch den gesamten Jahresurlaub der ihr zusteht für das Kind nutzen. Und wenn du so rum zickst, auch noch deinen Anteil. Es steht dir aber natürlich frei, dich an den Kosten für die Ferienbetreuung zu beteiligen. Natürlich zusätzlich zum Unterhalt. Oder eine eigene geeignete Betreuung in deinen 6 Wochen zu organisieren. Dem kann sie nicht widersprechen. Du aber auch nicht bei ihrer Lösung.
Sf77nrw
Danke für die Antworten Danke auch an cube, genau so ist es wie du es geschrieben hast. Es ist ja nicht so als ob ich sie nicht nehmen möchte. Ihr Wunsch ist es das sie wieder nach Hause möchte oder erst gar nicht kommen möchte. Ich werde sie nicht zwingen das ist in meinen Augen der falsche Weg . Trotzdem soll ich den Urlaub nehmen. Die letzten Jahre war alles gut aber ich sehe es nicht ein alleine zu Hause meinen Urlaub zu verbringen nur das meine Ex Frau ihren Willen bekommt und mit Gesetzen droht. Meine Tochter ist mein ein und alles es tut schon genug weh wenn sie ab sagt. Aber sie ist nun auch schon 12 da waren wir wohl nicht anders.
Felica
Ist das nicht eines der Probleme welche alle Eltern haben? Das Kinder nicht immer Bock auf das haben was Eltern bestimmen? Da kann man es sich als Elternteil natürlich leicht machen und dem kind seinen Willen lassen. Oder man bleibt halt hart und nimmt einen beleidigen Teen in Kauf.
luvi
Cube, Die Frage habe ich richtig gelesen. Dass seine Tochter nach einer Woche heim möchte, hat er erst später geschrieben. LG luvi
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