Frage: Umzug, gemeinsames Sorgerecht

Hallo Frau Bader, ich hatte vor einigen Monaten schon mal geschrieben. In der Zwischenzeit hatte ich mit dem KV nochmal gesprochen und wir haben uns zusammen gerauft. Leider sind die Streitereien bzw die Ignoranz von seiner Seite aus schlimmer geworden und ich möchte jetzt endgültig den Schlussstrich ziehen. Ich merke wie sehr mich die Situation belastet. Nun fange ich bald einen neuen Job an hier im näheren Umkreis zu unserer Wohnung. Ich suche allerdings schon nach einer eigenen kleinen Wohnung. Es kann sein das jch dafür das Bundesland wechseln muss (wohnen hier dicht an der Grenze). Die Entfernung von Wohnung zu Wohnung wäre dann zwischen 5 und 10 Kilometern. Also sollte das ja kein Problem darstellen das ich ausziehe. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Wie läuft das mit dem Unterhalt? Unser Kind geht mit mir mit. Er würde ihn aber aus logistischen Gründen ohnehin täglich sehen. Er hat mir damals schon mal gedroht das er mir das Leben zur Hölle macht und mir den Kleinen weg nehmen wird. In meinen Augen hat er keine Angriffsfläche. Aber er versucht derzeit mir zu vermitteln das ich unfähig wäre einen Haushalt zu führen. Ich mache seit Monaten alles im Alleingang mit Kleinkind im Arm. Das macht mir jetzt Angst das er irgendwann meint er könne mir daraus den Strick drehen :( Und bin ich gezwungen wenn ich ausziehe,den kleinen aus der jetzigen Krippe zu nehmen und im neuen Ort anzumelden? Wenn der KV hier in der Wohnung bleibt, darf dann auch unser Kind in der Krippe bleiben? Vielen Dank für die Antworten.

von JasSki93 am 19.04.2021, 13:42



Antwort auf: Umzug, gemeinsames Sorgerecht

Hallo, sie brauchen eine Beratung vor Ort von einem Kollegen. Denn dieser muss ja auch ermitteln, wie hoch ihre Unterhaltsansprüche sind. Ganz kurz zu den einzelnen Punkten: Umzug: dürfte unproblematisch sein Haushaltsführung: wenn die Wohnung nicht völlig verwahrlost ist es das auch unproblematisch Krippenplatz: den Platz können Sie nur behalten, wenn sie in der gleichen Gemeinde bleiben, ansonsten könnten die Gemeinden miteinander sprechen und die neue Gemeinde eine Kostenübernahme erklären. In einem anderen Bundesland wird das sicherlich schwierig. Ansonsten kann ich Ihnen nur raten, sich nicht zu sehr aufzuregen, das schadet dem Kind. Und ist völlig unnötig. Denn im Ergebnis bleibt das Kind bei dem, bei dem es den Lebensmittelpunkt hat. Da müssen schon krasse Dinge passieren, damit das nicht so ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2021



Antwort auf: Umzug, gemeinsames Sorgerecht

du darfst nicht umziehen mit dem kind ohne seine zustimmung. auch keinen einzigen km. das ist das problem. du selber darfst, aber das kind nicht. und ob das kind ,wenn er zustimmt, bei dir wohnt aber dort in die krippe geht entscheidet der kindergarten. denn eigentlich haben nur dort wohnhafte kinder anspruch. das ist aber unterschiedlich geregelt und wird unterschiedlich gehandhabt. beantworten kann dir dies nur der kindergarten selber.

von mellomania am 19.04.2021, 14:14



Antwort auf: Umzug, gemeinsames Sorgerecht

Und wenn er heute zustimmt und in einer Woche merkt das ihm das nicht passt? Also wenn ich ausgezogen bin mit seiner Zustimmung und dann zieht er die Zustimmung zurück. Was dann?

von JasSki93 am 20.04.2021, 00:48



Antwort auf: Umzug, gemeinsames Sorgerecht

Er muss die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt mit unterschreiben. Hat er das getan, du bist mit Kind umgezogen und er ändert dann seine Meinung, ist es egal.

von Kaiserschmarrn am 20.04.2021, 05:59



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