Gemeinsames sorgerecht was darf ich und was nicht? Gerne an alle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gemeinsames sorgerecht was darf ich und was nicht? Gerne an alle

Guten Tag. Ich befinde mich grade in der Trennung vom Vater meiner 1 jährigen Tochter. Wir leben derzeit noch zusammen,leider geht mir die angespannte Stimmung an die Psyche. Ich würde mich gerne zurückziehen entweder zu einer Freundin oder zu meiner Familie.(steht noch nicht ganz fest) nun mein eigentliches Problem,der Kv verbietet es mir aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts,darf er das ? Wie gesagt geht mir die Situation auf die Psyche was wiederum mich im Alltag mit dem Kind teils einschränkt. Ich würde das Kind nicht einfach nehmen und spurlos verschwinden,es würden Adressen und Telefonnummern vorliegen und er könnte sein Kind immer sehen wenn er möchte. Außerdem bin ich aufs Wohnungssuche und würde gerne in meine heimat zurück ziehen auch hier sagt er das darf ich nicht,die Stadt ist mit dem Zug in 45 Minuten erreichbar ca 60 km Entfernung.

von Mamivonzwei am 14.10.2021, 12:08



Antwort auf: Gemeinsames sorgerecht was darf ich und was nicht? Gerne an alle

Hallo, bei der gemeinsamen elterlichen Sorge werden die wesentlichen Dinge gemeinsam besprochen. Dazu gehört nicht der Besuch von Freunden, allerdings der Umzug. Es wird im Zweifel dann gerichtlich entschieden. 60 km ist an der grenze, köntte klappen aber auch nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2021



Antwort auf: Gemeinsames sorgerecht was darf ich und was nicht? Gerne an alle

Hallo, Grundsätzlich gilt: Dir direkt kann er gar nichts vorschreiben. Du kannst hingehen, dich aufhalten und auch hin ziehen wo du willst. Etwas anderes ist es mit dem Kind. Sich kurzfristig (wenige, überschaubare Tage) bei Freunden oder Familie aufzuhalten, dagegen ist sicher nichts einzuwenden. Sich längere Zeit woanders aufzuhalten, geht gegen das Recht des Kindes auf Umgang mit dem Vater. Und auch dem Umzug des Kindes muss der Vater zustimmen. Insbesondere wenn man 60 km weit weg ziehen möchte. Da ist es für das Kind nicht so einfach mal kurz zum Papa zu gehen um gemeinsame Zeit zu verbringen. Denn hier geht es um das Recht des Kindes, nicht um die Rechte von Mutter oder Vater. So steht es im BGB. Alles Gute D

von desireekk am 14.10.2021, 13:04



Antwort auf: Gemeinsames sorgerecht was darf ich und was nicht? Gerne an alle

Du darfst hinziehen wohin du willst, das Kind aber nicht. Das darf weder ohne deine Zustimmung, noch ohne die des Vaters seinen Wohnort ändern. Das gilt, theoretisch sogar in dem Falle, das du in die Nachbarwohnung ziehen willst samt Kind. Wie es dir dabei geht ist ziemlich egal, es geht um die Rechte des Kindes und das hat ein recht auf beide Eltern. Ihr werdet euch also einigen müssen oder notfalls das vor gereicht klären müssen. Wie das dann ausgeht ist aber offen. Wenn der Vater sagt, er kann die Betreuung des Kindes auch lösen, kann es sogar sein das der Richter beschließt das das Kind beim Vater bleibt.

von Felica am 14.10.2021, 17:28



Antwort auf: Gemeinsames sorgerecht was darf ich und was nicht? Gerne an alle

lass dich nicht verunsichern, ein einjähriges kind, das in der hauptsache von dir betreut wird und wurde, wird man nicht so einfach dem vater "zusprechen". du machst urlaub mit dem kind, fertig. das kann dir niemand verbieten. zur sicherheit wende dich ans jugendamt und schildere, dass ihr euch getrennt habt, du eine überschaubare zeit zu einer freundin/deinen eltern gehst und gut ist, genau wie du es planst. und was den umzug angeht: 60km ist nicht viel. überlege dir ein umgangskonzept, mit dem du auf den vater zugehst und signalisiere immer, dass du das wohl und möglichst viel umgang des kindes im auge hast. alles gute!

Mitglied inaktiv - 14.10.2021, 18:20



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