Gemeinsames Sorgerecht - Kind einfach mitnehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gemeinsames Sorgerecht - Kind einfach mitnehmen?

Hallo Liebe Frau Bader, ich mache mir ein paar Sorgen: Mein Exfreund und ich haben eine 5 Monate alte Tochter. Bereits vor der Geburt haben wir das gemeinsame Sorgerecht vereinbart. Wir waren nicht verheiratet. Seit drei Wochen sind wir ungetrennt. Er ist in Berlin gemeldet, ich in Kiel. Er arbeitet unter der Woche in Kiel und hat hier in meiner Wohnung ein Zimmer untergemietet, das der Arbeitgeber ihm zahlt. (Er zahlt die Miete aber direkt an mich). Er ist hier nicht gemeldet. Unsere Tochter ist hier bei mir gemeldet. Er plant zum 1.07. einen Job in Berlin anzunehmen und ich plane nun, weil ich hier wenig Unterstützung habe einen Umzug nach Bremen (vermutlich im Mai), wo meine Familie wohnt. Er unterstützt dies insofern als dass er auch einen Antrag für die Kita mit unterschrieben hat. Sie wird also mit mir im Haushalt in Bremen leben. Er hat mir aber angekündigt, dass er unsere Tochter auch mal ein Wochenende mitnehmen will und dass er sie auch mal eine ganze Woche mitnehmen möchte. Nicht nur, dass ich gerade noch stille halte ich es nicht für gut, wenn Sie derzeit und ja auch in Zukunft mich als Bezugsperson hat und ihn wenig sieht, dass er sie dann einpackt und einfach gehen will... Wenn sie größer ist, sollte das ja irgendwann gehen aber so und auch wenn sie noch klein ist, halte ich das für schwierig, da sie ihn nicht wirklich gewöhnt ist... Kann er sie einfach mitnehmen? Was kann ich tun bzw. wie reagiere ich denn richtig, wenn er sie ins Auto setzt. Er sagt immer, sie würde sich schon gewöhnen und er wäre ja der Papa, das wüsste sie schon. Berlin ist weit weg und ich kann nicht eben mal kommen, wenn sie sich (wie sonst auch) nicht von ihm beruhigen lässt? Kann ich irgendwie dokumentieren, wie viel/wenig er sie sieht? Wie verhalte ich mich? Viele Grüße

von Magda123 am 13.03.2022, 18:47



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht - Kind einfach mitnehmen?

Hallo, bei einem Kind, das so klein ist, soll trotzdem schon ein regelmäßiger Umgang stattfinden. Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, wenn das Baby stillt. Umgangsrecht über Nacht wird deshalb nicht stattfinden. Grundsätzlich aber ist der Umgang für das Kind wichtig und es ist für das Kind auch wichtig, dass die Mutter dahinter steht. Wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, sollte das Jugendamt eingeschaltet werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.03.2022



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht - Kind einfach mitnehmen?

Er ist der Vater und das Kind hat ein Recht auf beide Elternteile. Also solltest du alles tun, was einen Umgang unterstützt - und diesen nicht unterbinden.

von KielSprotte am 13.03.2022, 19:16



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht - Kind einfach mitnehmen?

Eine Sache ist, wie und ob der KV Eurem Umzug zustimmt. Er hat aber, egal, wo Du und das Kind gemeldet seit und euren Lebensmittelpunkt hat, ein Umgangsrecht. Und das musst Du unterstützen. Natürlich wird kein gestaltest Kind eine Woche ohne Mutter Umgang beim Vater haben. Aber stundenweise, dann mal einen Tag und so weiter musst Du Umgang gewähren. Und der KV hat recht: Deine Tochter wird sich daran gewöhnen. Er bekommt sie beruhigt, ganz sicher, er ist doch kein Wildfremder.

von Berlin! am 13.03.2022, 20:24



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht - Kind einfach mitnehmen?

Einfach mitnehmen geht nicht. Aber gemäß eurer Umgangsvereinbarung den Umgang ausüben - das kann und soll er tun.

von Pamo am 14.03.2022, 08:08



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht - Kind einfach mitnehmen?

Ich finde es gut, dass er sich weiterhin um euer Kind kümmern will, eine Beziehung zu ihm haben will und dich gleichzeitig darin unterstützt, in die Nähe deiner Familie ziehen zu können. Da du noch stillst, wird er euer Kind momentan nicht schon übers WE mitnehmen können und erst Recht nicht eine ganze Woche. Aber ihr - also auch du - solltest dennoch bereits ab jetzt darauf hinarbeiten, dass dies in Zukunft möglich ist. Und das bedeutet, dass du den Umgang fördern solltest. Möglicherweise kannst du ja auch abpumpen und er kann si dann füttern? Bis zum 1.7. ist noch über 3 Monate Zeit - euer Tochter dann schon 8-9 Monate alt und isst evt. auch schon Beikost. "Wenns ie größer ist... irgendwann" - nein, wenn du/ihr erst mal wartet bis sie größer ist, hat er eben keine ausreichende Bindung zu ihr, damit es dann plötzlich klappt. Da müsst ihr jetzt schon drauf hinarbeiten und du dich nicht jetzt schon auf den Standpunkt stellen, dass nur du ihre Bezugsperson bist und er sie ja eh zu selten sieht, um sie ihm mit zu geben. Er hat Recht - er ist der Vater und er wird das hinbekommen weil er es eben auch wirklich will wie es scheint. Mach nicht den Fehler, den Umgang jetzt schon möglichst kurz/wenig halten zu wollen - im Zweifel geht er dann für sein Recht auf Umgang vor Gericht und dann wird´s nicht schön (für keinen).

von cube am 14.03.2022, 08:54



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht - Kind einfach mitnehmen?

Ich stimme völlig zu, ich unterstütze absolut, dass er sie möglichst oft sieht. Er hätte jedes Wochenende hier sein können. Ich habe ihn aktiv gebeten. Aber er wollte leider nicht. Er möchte sie nur bei sich in Berlin sehen. Sagt: wenn du nicht mit dorthin kommst, dann nehme ich sie eben mit. und ich würde ihm so den Umgang verweigern. Er kann jeder Zeit hierher kommen. Aber ständig mit ihr eine lange Fahrt bis Berlin zu machen mochte ich nicht...Ich habe abgepumpt und versuche fleißig mit ihr Fläschchen zu üben aber sie nimmt es leider nicht. Ich finde nur die Aussage bedenklich "ich nehme sie einfach mit".

von Magda123 am 14.03.2022, 09:53



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht - Kind einfach mitnehmen?

Wenn das Kind noch so klein ist, dann sind häufige, kurze Besuche angezeigt. Er ist umgangsberechtigt, er muss kommen. Du musst nicht bringen. Einen Säugling von 0 auf 100 nach Berlin mitnehmen wird nicht funktionieren. Vielleicht macht ihr einen gemeinsamen Beratungstermin bei Jugendamt oder Familienbersatungsstelle, um realistische Umgangsvorstellungen zu gewinnen?

von Pamo am 14.03.2022, 10:36



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht - Kind einfach mitnehmen?

Wieso muss er die ganze Strecke kommen? Bisher war Kiel der gemeinsame Lebensmittelpunkt. Beide! wollen ihren Wohnort aber verlegen - er nach Berlin, wo er eh gemeldet ist, sie nach Bremen. Immerhin über 200 km vom bisherigen gemeinsamen Wohnort innerhalb der Woche entfernt. Und er bleibt dort noch bis Juli. Sprich: sie ist diejenige, die zuerst eine Entfernung schafft mit einem Umzug vorauss. im Mai. Ich würde eher sagen, dass man sich da in der Mitte treffen müsste oder abwechseln - er holt Kind in Bremen ab, sie dann nach dem Umgang in Berlin zB. Entfernung Kiel -Berlin knapp 300 km. Entfernung Bremen - Berlin knapp 400 km. Im Prinzip vergrößert die AP mit ihrem Umzug die Entfernung zwischen Meldeort des Vaters und ihrem geplanten neuen Wohnort doch. Fakt bleibt aber: ein häufigerer, dafür kürzer Umgang während das Kind noch so klein ist, wird schwierig. So lange Kind noch gestillt wird bzw. nicht vom Vater ernährt werden kann, ist ein Umgang in ausreichendem Maß doch eher illusorisch. Ab Mai - wenn die AP nach Bremen zieht - kann der Vater das Kind nur am WE besuchen. Dann zB auch nur für ein paar Stunden mit nach draußen nehmen wegen Stillen. Ich befürchte, dass wird darauf hinaus laufen, dass er das Kind dann letztendlich nur noch alle 14 Tage ein paar Stunden sehen wird und bis es alt genug wäre/nicht mehr gestillt wird ist der Vater nur noch eher ein Bekannter und Kind wird sicher erst recht nicht mal eben ein WE ohne Probleme mit gehen können. Er hat zwar dem Umzug sozusagen zugestimmt indem er den Kita-Antrag unterschrieben hat - aber ich denke, wenn er realisiert, worauf das Ganze hinauslaufen wird, wird´s unentspannt. Wenn er jetzt schon sagt, er möchte sein Kind am WE und auch mal eine ganze Woche mitnehmen ...

von cube am 14.03.2022, 13:51



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht - Kind einfach mitnehmen?

Das Gesetz sagt, dass der Umgangsberechtigte die Kosten des Umgangs trägt - außer ein Gericht bestimmt etwas anderes. Egal wer die Entfernung herstellt. Natürlich kann man sich auch anderweitig einigen, wenn beide das möchten.

von Pamo am 14.03.2022, 15:42



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