Liebe Frau Bader,
Meine Tochter ist 9 und immer noch Bettnässerin. Uns wurde eine Kinder-Therapeutin empfohlen, die auf dieses Thema spezialisiert ist. Meine Tochter würde gerne zu ihr gehen.
Leider ist ihr Vater dagegen. Er möchte nicht, dass sein Kind zur Therapie geht. Wir sind seit 4 Jahren getrennt und haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich finde es sehr ärgerlich und traurig, dass er seinem Kind diesen Entwicklungsschritt bzw. die Chance auf eine mögliche Lösung des jahrelangen Problems verwehrt.
Was wären die möglichen Konsequenzen, wenn ich meine Tochtre trotzdem anmelde und einfach hingehen lasse?
Besten Dank im voraus für Ihre Rückmeldung!
von
Versalu
am 12.10.2020, 22:12
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht – unterschiedliche Meinung
Hallo,
hier hilft es nur, die Zustimmung gerichtlich ersetzen zu lassen.
In solchen Fällen ist es allgemein auch üblich, dass der Kindesvater der Kindsmutter, wenn das Kind bei ihr lebt, eine Vollmacht für alle gesundheitlichen Fragen erteilt. Dann ist das Problem für die Zukunft gegessen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2020
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht – unterschiedliche Meinung
Hallo,
Wahrscheinlich wird die Therapeutin die Therapie nicht beginnen, da sie die Unterschrift beider sorgeberechtigten Elternteile möchte.
Du kannst vom Gericht seine Zustimmung ersetzen lassen. Gerade wenn die Tochter die Therapie auch möchte, dürfte es einfach sein, diese auch zu bekommen.
LG luvi
von
luvi
am 13.10.2020, 08:49