Frage: Gemeinsames Sorgerecht

Guten Tag Frau Bader, der Vater meiner Kinder (3 und 5) und ich sind seit August 2017 gestrennt. Seit Juli 2018 besteht regelmäßiger Umgang alle zwei Wochen von Freitag bis Dienstag. Ich habe bis jetzt alleiniges Sorgerecht, doch nun hat der Vater das gemeinsame Sorgerecht eingefordert. Nun meine Frage: Der Vater spricht seit seiner Trennung nicht mehr mit mir! Wie waren einmal gemeinsam bei einer psychologischer Beratungsstelle und haben gemeinsam einen 'Umgangs- Vertrag' für die Kinder aufgestellt. Daraus hatte ich mir erhofft, dass alles besser klappt, da wie gesagt höchstens WhatsApp- Verkehr möglich ist und auch da bekomme ich zu 90% keine Antwort. Leider klappt es trotz Vertrag mehr schlecht als Recht, da er einfach Termine platzen lässt ohne Bescheid zu sagen... Einem weiteren Termin bei der Beratungsstelle hat er nicht zugestimmt. Daraufhin wurde ich ans Jugendamt verwiesen, doch auch dort hatte er kein Interesse an einem gemeinsamen Termin! Ist unter diesen Vorraussetzungen ein gemeinsames Sorgerecht möglich? Es soll ja immer zum Wohl der Kinder sein, aber unter diesen Vorausstzungen kann man doch keine gemeinsamen Entscheidungen treffen? Vielen Dank und freundliche Grüße Aria

von Aria3131 am 11.12.2019, 16:34



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

Hallo, die gemeinsame elterl. Sorge bedeutet, dass alle wesentlichen Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Hierauf hat er, wenn es keine wesentlichen Gründe gibt, einen Anspruch. Die von Ihnen geschilderte Situation (das er nicht mit Ihnen redet) wird da nicht ausreichen - es sei denn, der Richter vertritt die Auffassung, dass dies ein Hindernisgrund ist. Unabhängig davon ist das Umgansgrecht zu betrachten. Das können Sie gerichtl. klären lassen. Wenn er aber unzuverlässig ist, wird das nichts bringen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.12.2019



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

Möglich ist alles, und im Streitfall entscheidet ein Richter. Vor Gericht und auf hoher See..... Allerdings halte ich das Sorgerecht für überbewertet. Ich teile das Sorgerecht seit 2005 mit einem Mann, der die Kommunikation mit mir immer mal wieder eingestellt hat, von dem ich die meisten Zeit nicht mal eine Meldeadresse hatte, der inzwischen roundabout 1.500 km von mir entfernt wohnt und der mich auf Whatsapp gesperrt hat. Wirkliche Konsequenzen hatte das nie. Einziger Knackpunkt: Es wird schwerer, (weit) weg zu ziehen. Wenn Du über kurz oder lang gerne umziehen würdest - tu es jetzt.

von Strudelteigteilchen am 11.12.2019, 16:53



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

Naja wenn ich mich nicht innerhalb 3 Wochen dagegen entscheide, dann hat er es automatisch. Und in dieser Zeit werde ich es nicht mehr schaffen umzuziehen. Wie weit darf ich denn weg ziehen? Ich würde gerne ca. 35km weit weg ziehen also ca. 30 Minuten Fahrtweg. LG

von Aria3131 am 11.12.2019, 18:23



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

Dann vielleicht widersprechen (Gründe gibt's ja schon) und währenddessen umziehen.

von zweizwerge am 11.12.2019, 22:24



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

Ja die Frage ist ja, ob überhaupt eine Chance besteht, dass er es nicht bekommt. Es wird ja dann vor Gericht gehen und falls ich verliere muss ich ja die Gerichtskosten zahlen. Wenn von vornherein klar wäre, dass ich keine Chance habe (weil man ja oft liest, dass nur bei Kindeswohlgefährung abgelehnt wird) dann brauch ich auch nicht vor Gericht gehen.

von Aria3131 am 12.12.2019, 06:40



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

hi, dadurch, dass er regelmäßig Umgang hat hast du keine Chance. Tut mir leid. floe

von la-floe am 12.12.2019, 07:51



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

Meinst du bezüglich Umzug oder Sorgerecht?

von Aria3131 am 12.12.2019, 09:37



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

bezüglich SR hast du auf keinen Fall eine Chance, das wird er bekommen. Umzug ist Ermessenssache aber da wirst du eben auch klagen müssen, wenn er nicht zustimmt (sobald er das GSR hat). floe

von la-floe am 12.12.2019, 09:57



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

Kann man eine Fristverlängerung beantragen? Wegen der Feiertage und so? Evtl. eine Option, aber das würde ich mit einem Anwalt besprechen. Ebenfalls würde ich einen Anwalt fragen, ob er in den 35 km ein Problem sieht. Es kommt ja auch immer auf die Verkehrsverbindung an und ob der KV mobil ist, ist insofern also auch eine Einzelfallentscheidung. Ansonsten würde ich abwarten. Wenn der KV wirklich auf Krawall gebürstet ist und Dir wegen jedem Pipifax Knüppel zwischen die Beine wirft, kann ihm das SR ganz oder teilweise auch wieder entzogen werden. Ach so, noch was: Ich würde für jedes Kind ein Konto einrichten, bevor der KV das SR hat. Sonst hat er auch Zugriff darauf - und wer will das schon?

von Strudelteigteilchen am 12.12.2019, 10:01



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

Hallo, Hast du schon Post bekommen vom Gericht, dass der Vater das SR beantragt hat und du angeben sollst, was dagegen spricht, oder hat der Vater dir das nur so gesagt? LG luvi

von luvi am 12.12.2019, 10:30



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

Ich habe schon Post bekommen und habe 3 Wochen Frist.

von Aria3131 am 12.12.2019, 11:00



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

Hallo, Das sind normalerweise keine Gründe, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht sprechen. Du kannst das zwar angeben, aber ich gehe davon aus, dass der Richter für ein gemeinsames Sorgerecht entscheidet. Evtl. bekommt ihr Mediation o.ä. als Auflage. LG luvi

von luvi am 12.12.2019, 11:39



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

Wenn sie jetzt zustimmt, schaut da kein Richter mehr drauf.

von Strudelteigteilchen am 12.12.2019, 13:28



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

Ich habe schon Post bekommen und habe 3 Wochen Frist.

von Aria3131 am 12.12.2019, 14:16



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

Wenn Sie angibt, dass sie gegen das gemeinsame Sorgerecht ist und Gründe anführt, die dagegen sprechen, schaut ein Richter drauf. Wenn Sie den Brief ignoriert oder dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmt, dann schaut kein Richter mehr drauf. So kenne ich das zumindest. Evtl. ist das regional unterschiedlich. LG luvi

von luvi am 12.12.2019, 19:50



Antwort auf: Gemeinsames Sorgerecht

Bekommst Du denn einen Umzug mit Ummeldung relativ schnell (wenn auch nicht in den 3 Wochen) gebacken? Bevor das Gericht entscheiden würde, wenn Du widersprichst? Dann würde ich die Garantie, dass der Umzug kein Problem ist, gegen die Gerichtskosten abwägen. Keine Ahnung, wie teuer das ist, aber das kann dir ein RA sicher leicht ausrechnen. Wenn Du nachher auch fir Zustimmung zum Umzug klagen musst, ist das auch nicht billig. Evtl., falls es klappt: sprich/schreib mit dem Vater und lass Dir vorab eine Zustimmung zum Umzug geben, dann bekommt er ohne Widerspruch von Dir sein Sorgerecht. Allerdings ist das wahrscheinlich schlecht für die Chancen auf Erfolg des Widerspruchs, was Dir aber egal sein kann, wenn Du es rechtzeitig vorher schaffst, umzuziehen.

von zweizwerge am 13.12.2019, 16:52



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