Locke84
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte Ihnen einmal unsere Situation schildern. Wir haben bereits eine Tochter im Alter von fast 18 Monaten. Meine Frau ist in Vollzeit eingestellt bei Ihrem Betrieb. Der Vertrag läuft noch, meine Frau ist aber noch in Elternzeit. Ein Jahr nach der Geburt unserer Tochter ist sie beim gleichen Betrieb als geringfügig beschäftig wieder angefangen (also 450 € - Basis). Der Vollzeitvertrag besteht aber wie gesagt weiter. Nun ist meine Frau wieder Schwanger und muss sofort ins Beschäftigungsverbot. Wir bekommen noch Elterngeld, da wir die Zahlung auf 2 Jahre gesplittet haben. Laut Elterngeldstelle sind wir aber aus dem Elterngeldbezug raus. Nur die Zahlungen laufen noch. Wie läuft das denn nun mit den Verträgen. Bekommt meine Frau nun vom Arbeitgeber gar nichts mehr? Werden für die Zeit des Beschäftigungsverbotes die 450 € weitergezahlt oder tritt sogar der ursprüngliche Vollzeitvertrag wieder in Kraft? Beim unserer ersten Tochter wurde während des Beschäftigungsverbotes weiter das Gehalt bezahlt. Wir sind in dieser Sache leider überfragt und hoffen, dass Sie uns diesbezüglich Hilfestellung leisten könnten. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Schöne Grüße
Hallo, sie bekommt das, was sie ohne BV bekäme-also 450 € Liebe Grüße Nb
Sternenschnuppe
Solange wie die Elternzeit läuft bekommt sie die 450€ , danach den Vollzeitlohn. Dann würde ja erst der Vollzeitvertrag wieder aufleben. Einzig zum neuen Mutterschutz darf die aktuelle Elternzeit vorzeitig beendet werden.
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