Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann Beschäftigungsverbot??

Frage: Wann Beschäftigungsverbot??

Jenny83

Beitrag melden

Guten Tag! Ich bin in der 16. Woche schwanger und bin mir unsicher, ob ich weiterhin arbeiten sollte. Ich bin Sozialpädagogin und arbeite als rechtliche Betreuerin. Somit habe ich viel Kontakt zu unterschiedlichen Menschen, die geistig, körperlich oder psychisch behindert sind. In meiner ersten Schwangerschaft habe ich bis zum Mutterschutz gearbeitet, nun bin ich jedoch irgendwie besorgter. Danke im Voraus....


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, regeln Sie das mit dem Gewerbeaufsichtsamt. Ich würde ein BV nicht als angemessen ansehen u habe noch nicht hört, dass eine Betreuerin schon häufiger angegriffen wurde - dann hätte ich auch nicht arbeiten dürfen, mein Klientel ist zT das Gleiche. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn es für deinen Beruf kein gängiges BV gibt, warum solltest Du dann jetzt eins bekommen? Nur weil Du ängstlich bist? Sorry, aber warum sollte die KK und damit jeder der dort einzahlt das für Dich übernehmen? Erkundige Dich beim Betriebsarzt wie das mit der Einhaltung der Mutterschutzrichtlinien in deinem konkreten Fall aussieht. Wenn der keinen plausiblen Grund für ein BV sieht, dann wird das wohl nix. Und auch dann muss erst einmal geprüft werden, ob du anderweitig eingesetzt werden kannst und dort dann die Mutterschutzrichtlinien erfüllt sind. Wenn Du das letzte Mal bis zum Schluss gearbeitet hast, sehe ich erst mal nicht, dass es bei euch dann üblich wäre, die Leute ins BV zu schicken. Ein BV ist kein bezahlter Urlaub, es dient zum Schutz der Schwangeren und des ungeborenen Kindes, falls die Arbeit eine Gefahr für einen von beiden darstellt. Der Kontakt zu vielen Menschen ist allein kein Grund für ein BV, das hast Du im öffentlichen Nahverkehr auch. Deshalb bleibst Du wahrscheinlich nicht die ganze Zeit Zuhause. LG Lilly


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt.   Mir wurde ...

Liebe Frau Bader,  ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...

Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...