Hoffnung2017
Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt: Geburt 1. Kind 1.8.17-Elternzeit 2 Jahre Teilzeit Beschäftigung ab 10.2018 Voraussichtliche Geburt 2. Kind 23.6.19 Beginn Mutterschutz 12.5.19 Wenn ich die die Elternzeit vorzeitig beenden mochte-zu welchem Termin muss das geschehen? Führt das dann dazu, dass ich Mutterschaftsgeld in Höhe meines Vollzeitgehalt vor der 1. Schwangerschaft erhalte? Hat das Urteil vom Mai 2018 AZR 8/18 vom Bundesarbeitsgericht Auswirkungen? Vielen Dank für ihre Antwort. N. Kirschner
Hallo, Sie beenden am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die EZ - und bekommen MG aus VZ (wenn die TZ auf die erste EZ befristet war) Liebe Grüße NB
Felica
Zum 11.05.2019, damit ist der 12.05, dann wenn dein Mutterschutz beginnt, dein erster reguläre Arbeitstag. Und ja, volles Mutterschutzgeld dann wieder wenn der alte VZ-Vertrag nur ruht wegen EZ. Gerade gegoogelt, in dem Urteil geht es um was anderes. Da wollte die Klägerin die laufende EZ vorzeitig beenden lange vor dem Mutterschutz. Mit Begründung der erneuten Schwangerschaft. Das ist nicht zulässig. Man darf die EZ wirklich nur zum neuen Mutterschutz beenden, wenn vorher, geht das nur mit Zustimmung des AG. Also anderer Fall.
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