Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertragsverlängerung nicht wirksam wegen Beschäftigungsverbot?

Frage: Vertragsverlängerung nicht wirksam wegen Beschäftigungsverbot?

Friecs

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Liebe Frau Bader, Ich habe nun per Post von meiner KV und dann über ein Austrittsdatum in der aktuellen Lohnabrechnung erfahren, dass mein Beschäftigungsverhältnis angeblich mit Ende letzten Monats beendet ist. Dies überrascht und verwirrt mich, da mein ursprünglicher Vertrag noch einige Tage in den Folgemonat reingereicht hätte und auch eine Vertragsverlängerung über 6 Monate besteht! Diese wurde mündlich vor der Schwangerschaft vereinbart und auch nach Bekanntgabe der Schwangerschaft schriftlich festgehalten. Leider kam es kurz darauf zu einem Beschäftigungsverbot wegen Komplikationen. Kann mein Arbeitgeber dann die Vertragsverlängerung einfach ignorieren oder ist sie irgendwie ungültig geworden? Und wieso weiß ich dann nichts davon. So konnte ich mich nichtmal fristgerecht arbeitssuchend melden! Vielleicht können sie mir sagen, ob diese Sache rechtens sein kann und wo ich mich ggf. weitergehend beraten lassen kann. Vielen Dank! Gruß Frie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Verlängerung ist wirksam und hat mit dem BV nichts zu tun. Wenden Sie sich an den AG Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Vertragsverlängerung ist bindend, auch mündlich aber es ist enorm von Vorteil, dass Du es schriftlich hast, sonst hättest Du ein Nachweisproblem. Ist also nicht rechtens :-) Dennoch natürlich vermutlich mit Ärger verbunden.:-(


littlestarling82

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wer hat das BV ausgestellt? Dein Arbeitgeber oder der Arzt? welcher Zeitraum stand im BV? dies ist ja auch insofern relevant, da du mit laufendem BV dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würdest, ergo könntest du dich nichtmal arbeitssuchend melden...kommt nun ganz aufs BV an. und wenn du schriftlich was hast, dann gilt sowieso die Verlängerung, hast du deinen Arbeitgeber schon gefragt? evtl ist ja nur ein Fehler passiert, das die Lohnbuchhaltung falsche Informationen an die KK weiter gegeben hat usw.


Mitglied inaktiv

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Ob individuelles oder generelles BV ist für die Frage der Vertragsverlängerung völlig irrelevant.


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