Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertragsänderung in Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vertragsänderung in Schwangerschaft

Mechanikerin

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Hallo Frau Bader, Ich habe im November 2021 meine erste Tochter bekommen. Auf Anfrage meines Arbeitgebers habe ich im Mai 2022 mit 12 Stunden wieder angefangen Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. der Vertrag ging zu nächst bis zum 2. Geburtstag, da wir so lange ursprünglich die elternzeit geplant hatten.  dann habe ich eine elternzeit Verlängerung beantragt und besprochen, dass ich ab April 2024 die Stunden aufstocken möchte, wenn meine Tochter in die Kita geht. Wurde so auch zugestimmt. Habe nochmal einen Teilzeit in Elternzeit Vertrag für 12h bekommen. Gültig bis Nov 2024, mit dem Hinweis in der Mail dazu, dass wir dann aber ab April einen neuen Vertrag aufsetzen. Über den wir im Januar 2024 sprechen wollen.    nun bin ich in der Zwischenzeit wieder Schwanger, ich habe lange überlegt ob ich erst sagen soll das ich schwanger bin oder erst den neuen Vertrag in den Händen halten möchte. Habe mich aber dazu entschieden bei der Vorbesprechung die Schwangerschaft Preis zu geben in der 14. Woche.  Die Personalerin hat bezüglich Vertrag weniger erfreut reagiert. Da ich nun nur bis Ende Juni da sein werde bevor ich in Mutterschutz gehe.  es klang aber eher so, als wäre es den Aufwand nicht wert. Sie hat direkt in den Raum geworfen, dass ich die Mehrarbeit ja mit bezahlten Überstunden machen könnte. (ich möchte gerne die Aufstockung machen wegen den Geldlichen Vorteilen im mutterschutzgeld und Elterngeld) sie will sich nun mit einer weiteren Kollegin beraten ob bezahlte Überstunden angerechnet werden. Im Nachhinein ist mir dazu aber eingefallen, wenn ich krank sein sollte oder Urlaub habe kann ich keine Überstunden machen.    Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir einen Vertrag mit mehr Stunden zu geben oder können sie dies ausschlagen, besonders auch mit der Grundlage, dass ich schwanger bin? vielen Dank für die Hilfe Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe jetzt nicht so ganz, ob ein Vertrag schon wirksam geschlossen wurde und wenn ja welche Zeit. Bitte die Frage nochmals Liebe Grüße NB


peekaboo

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Also so Wie ich das sehe, läuft der 12 H Vertrag bis Nov 24 und dann greift der alte Bertrag wieder. 🤔


Mechanikerin

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Ja, aber es war eben abgesprochen, dass ab April die Stunden erhöht werden. 


luvi

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Hallo,  Wenn du die Elternzeit einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes beendest, bekommst du das Mutterschaftsgeld aus dem Ursprungsvertrag (von vor deiner Tochter).  Ich denke, dass es für dich den Mehraufwand lohnt, den die Personalerin machen muss. Du bekommst mehr Lohn. Das Elterngeld erhöht sich dadurch. Und wie du gesagt hast, wenn du krank bist, kannst du keine Überstunden machen, und bekommst dadurch weniger Lohn.  Ich würde darauf bestehen, den Vertrag zu ändern, wenn das ursprünglich tatsächlich so geplant war. LG luvi 


Mechanikerin

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Danke für deine Antwort.  woher hast du, dass dann sich das Mutterschutzgeld aus dem alten Vertrag berechnet? Soweit ich mich belesen habe wird das immer aus dem Verdienst der letzten 3 Monate berechnet. 


Bone

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Ende Juni Beginn neuer Mutterschutz - unbedingt EZ beenden.  Damit fällt das Einkommen im Juni heraus beim EG. ist also nur April und Mai, welche sich bemerkbar machen. Da du nichts beweisen kann, nur das man sich im Januar, über eine mögliche Erhöhung der Stunden ab April, zusammen setzen wollte, hast du schlechte Karten.  Überstunden darfst du in der Schwangerschaft nicht machen. Die sind gesetzlich verboten. Wenn die Bedarf haben, sollen sie den Vertrag ändern. Das wäre eine Basis zum Verhandeln. Beim EG wird es aber kaum eine Rolle spielen. Für Mutterschutz gar keinen. 


luvi

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Eigentlich wird es aus dem Gehalt der letzten 3 Monate berechnet. Du befindest dich aber in Elternzeit und arbeitest TZ in Elternzeit, oder? Wenn du deine EZ beendest (das geht zu Mutterschutzbeginn), dann lebt dein alter Vertrag wieder auf und du bekommst das Mutterschaftsgeld aus dem UrsprungsVertrag. Das geht aber nur, wenn du de Vertrag nicht dauerhaft geändert hast und du jetzt Teilzeit in Elternzeit arbeitest.   LG luvi 


Mechanikerin

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Hallo Frau Bader,  tut mir leid, wenn es nicht ganz klar war.  Tatsächlich haben sich meine Bedenken nicht ganz gelohnt, das die Personalabteilung nun einer Aufstockung der Stunden zustimmt.  Ich bekomme einen Teilzeit in Elternzeit Vertrag.  Nun hätte ich aber noch eine andere Frage, die sich aus einer der Antworten der anderen stellt. Von welchem Geld wird das Mutterschutzgeld berechnet? Eine Antwort war, dass es wenn ich die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutz kündige aus dem alten Vertrag also Volkzeit berechnen würde. So wie ich es aber gelesen habe berechnet es sich aus dem Lohn der letzten 3 Monate, was ist nun korrekt? und wenn aus den letzten 3 Monaten, aus vollen Monatsgehältern oder werden bei Beginn von Mutterschutz am Ende eines Monats 3 Monate Tag genau abgerechnet?    vielen Dank.  Liebe Grüße 


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