Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertragsänderung trotz Schwangerschaft

Frage: Vertragsänderung trotz Schwangerschaft

lalilu95

Beitrag melden

Hallo Frau Bader,  Ich arbeite zur Zeit 80% in meinem Job, werde aber nächste Woche den Vertrag unterschreiben der festlegt, dass ich ab Januar wieder Vollzeit arbeite. Jetzt ist es aber so, dass ich einen positiven Schwangerschaftstest habe. In meinem Job heißt das, dass ich direkt nach der Bestätigung meiner Gyn ins Beschäftigungsverbot komme. Natürlich würde ich gerne den Vertrag unterschreiben und dann erst zu meiner Ärztin gehen, da das einiges an Gehalt ausmacht, das würde aber alles noch im Dezember passieren. Wenn ich den Vertrag schon unterschrieben habe, darf er dann durch die Schwangerschaft wieder zurückgenommen werden?    Liebe Grüße, Laura 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der AG kann nicht sanktionieren, wenn Sie das so wie beschrieben tun. Liebe Grüße NB


Ani123

Beitrag melden

Wann sie zum Arzt gehen um zu erfahren ob die Schwangerschaft intakt ist ist für den neuen Vertrag irrelevant.  Relevanz wird haben wann sie die Schwangerschaft ihrem Arbeitgeber mitteilen.  Machen sie es vor Vertragsunterzeichnung kann ihr Arbeitgeber sich weigern und den neuen Vertrag nicht unterschreiben. Sie müssten dann nachweisen, dass das wegen der Schwangerschaft ist. Das wird schwierig werden. Sagen sie es ihm nach der Vertragsunterzeichnung gilt dieser. Und das auch wenn sie es direkt nach der Unterzeichnung mitteilen.  Nach der Mitteilung wird ihr Arbeitgeber eine Gefährungsbeurteilung machen. Wenn er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit ür sie hat müssen sie die ausüben. Das kann auch zu anderen Arbeitszeiten wie jetzt sein (außer ihre Arbeitszeiten sind vertraglich festgelegt,  wie z. B. nur nachts - da gäbe ein BV, Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr - da kann er nicht fordern, dass sie bis18 Uhr arbeiten). Wenn er keine mutterschutzkomforme Tätigkeit hat spricht er das BV aus. Ein BV kann zu jederzeit aufgehoben werden. Daher ist es wichtig, dass sie z. B. arbeitsfähig sind, falls sie bereits Kind/er haben, diese entsprechend betreut sind, usw. . Finanziell ist 100 % besser als 80 €, wobei es zu Konsequenzen führt, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie das nicht ausüben können. Konsequenzen können z. B. sein, Rückzahlung des Gehalts, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das EG.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich bin in der 6. ssw und habe heute erfahren, das mein Chef meine Arbeitsstunden von 40 auf 30 Stunden reduzieren will und dies auch noch rückwirkend zum 1.4. Er weiß noch nicht das ich schwanger bin. Kann ich diese Vertragsänderung ablehnen wenn ich ihm sage das ich schwanger bin? Grüße

Hallo Frau BAder, ich bin zur Zeit im BV aufgrund meiner Schwangerschaft ( 10.SSW). Nun weiß ich von meinen Kolleginnen, das unsere Chefs ab JAnuar Stunden und dies hat zur Folge weniger Geld, streichen möchte, weil ein Kollege ( ZAhnarzt) in Rente geht. Kann mich das auch betreffen oder habe ich während der Schwnagerschaft und dann später Mu ...

Sehr geehrte Frau Bader, am 30.09. wollte mein Chef mich kündigen (Betriebsbedingt) nach einem langen Gespräch haben wir uns geeinigt,dass ich statt 40h/Woche nun 30h/Woche arbeiten gehe,bis sich die finanzielle Lage wieder verbessert. Am 04.10. habe ich ein Schwangerschaftstest gemacht,der positiv ausfiel. Am 08.10. musste ich den Änderungsver ...

Hallo! Ich habe bereits mein Arbeitsvertrag geändert von 75% auf 100% gilt er aber ab Januar. Was wäre es wenn ich vorher schwanger bin? Gilt der Alte Oder ab Januar der neue Vertrag. Ich muss auch sagen wenn bei uns eine Frau schwanger ist (Pflegeberuf) kriegt man gleich Beschäftigungsverbot. Lg

Hallo Frau Bader, Ich habe im November 2021 meine erste Tochter bekommen. Auf Anfrage meines Arbeitgebers habe ich im Mai 2022 mit 12 Stunden wieder angefangen Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. der Vertrag ging zu nächst bis zum 2. Geburtstag, da wir so lange ursprünglich die elternzeit geplant hatten.  dann habe ich eine elternzeit Verlänge ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...

Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss.  1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...