lalilu95
Hallo Frau Bader, Ich arbeite zur Zeit 80% in meinem Job, werde aber nächste Woche den Vertrag unterschreiben der festlegt, dass ich ab Januar wieder Vollzeit arbeite. Jetzt ist es aber so, dass ich einen positiven Schwangerschaftstest habe. In meinem Job heißt das, dass ich direkt nach der Bestätigung meiner Gyn ins Beschäftigungsverbot komme. Natürlich würde ich gerne den Vertrag unterschreiben und dann erst zu meiner Ärztin gehen, da das einiges an Gehalt ausmacht, das würde aber alles noch im Dezember passieren. Wenn ich den Vertrag schon unterschrieben habe, darf er dann durch die Schwangerschaft wieder zurückgenommen werden? Liebe Grüße, Laura
Hallo, der AG kann nicht sanktionieren, wenn Sie das so wie beschrieben tun. Liebe Grüße NB
Ani123
Wann sie zum Arzt gehen um zu erfahren ob die Schwangerschaft intakt ist ist für den neuen Vertrag irrelevant. Relevanz wird haben wann sie die Schwangerschaft ihrem Arbeitgeber mitteilen. Machen sie es vor Vertragsunterzeichnung kann ihr Arbeitgeber sich weigern und den neuen Vertrag nicht unterschreiben. Sie müssten dann nachweisen, dass das wegen der Schwangerschaft ist. Das wird schwierig werden. Sagen sie es ihm nach der Vertragsunterzeichnung gilt dieser. Und das auch wenn sie es direkt nach der Unterzeichnung mitteilen. Nach der Mitteilung wird ihr Arbeitgeber eine Gefährungsbeurteilung machen. Wenn er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit ür sie hat müssen sie die ausüben. Das kann auch zu anderen Arbeitszeiten wie jetzt sein (außer ihre Arbeitszeiten sind vertraglich festgelegt, wie z. B. nur nachts - da gäbe ein BV, Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr - da kann er nicht fordern, dass sie bis18 Uhr arbeiten). Wenn er keine mutterschutzkomforme Tätigkeit hat spricht er das BV aus. Ein BV kann zu jederzeit aufgehoben werden. Daher ist es wichtig, dass sie z. B. arbeitsfähig sind, falls sie bereits Kind/er haben, diese entsprechend betreut sind, usw. . Finanziell ist 100 % besser als 80 €, wobei es zu Konsequenzen führt, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie das nicht ausüben können. Konsequenzen können z. B. sein, Rückzahlung des Gehalts, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das EG.
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