Hallo!
Ich habe bereits mein Arbeitsvertrag geändert von 75% auf 100% gilt er aber ab Januar. Was wäre es wenn ich vorher schwanger bin? Gilt der Alte Oder ab Januar der neue Vertrag. Ich muss auch sagen wenn bei uns eine Frau schwanger ist (Pflegeberuf) kriegt man gleich Beschäftigungsverbot.
Lg
von
Asia710
am 06.11.2020, 19:50
Antwort auf:
Schwangerschaft und Vertragsänderung
Hallo,
es gilt der neue Vertrag.
Im Beschäftigungsverbot erhalten Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten hätten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2020
Antwort auf:
Schwangerschaft und Vertragsänderung
es gilt der neue. aber der AG ist verpflichtet ersatztätigkeiten zuzuweisen. nur weil man in der pflege arbeitet begründet das kein bv. und damit zu rechnen kann gewaltig schief gehen, zu deinen lasten. nur als info.
von
mellomania
am 06.11.2020, 20:30
Antwort auf:
Schwangerschaft und Vertragsänderung
Ich weiss dass ich nicht davon ausgehen soll wegen BV leider hat mein AG für mich kein Ersatztatigkeit (das ist nicht meine erste Schwangerschaft bei diese AG)
Ich habe vergessen zu schreiben dass ich mich bis Dezember noch in Elterzeit befinde und ab Januar dann nicht mehr deshalt 100%
Ändert das was?
Lg Asia
von
Asia710
am 07.11.2020, 21:51
Antwort auf:
Schwangerschaft und Vertragsänderung
es gilt der vertrag, der ab januar vereinbart ist. du wirst dann ab januar voll arbeiten müssen. ist dein kind so betreut? KANNST du unschwanger 100 prozent arbeiten? du bist nicht schwanger bisher und ob das in vier wochen passiert, kann keiner sagen. zumal die schwangerschaft vor der 7 oder 8. woche gar nicht bescheinigt wird, von keinem arzt. von daher musst du auf jeden fall arbeiten ab januar in vollzeit.
von
mellomania
am 08.11.2020, 15:42