Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Versetzung während des Mutterschutzes?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Versetzung während des Mutterschutzes?

Sarah.Fischer.1987

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Liebe Frau Bader, bei meiner Tätigkeit als Erzieherin in der Flüchtlingshilfe, habe ich aufgrund der Infektionsgefahr ein Arbeitsverbot während der Stillzeit bekommen. Zwischen Geburt und Arbeitsverbot war ich ca. 3 Monate arbeiten. Danach trat aufgrund ständiger Erkrankungen der Klienten das Beschäftigungsverbot in Kraft. Das Verbot sollte das erste Lebensjahr meiner Tocher gelten, da die Krankenkasse diese Zeit als Stillzeit anerkennt und dem Arbeitgeber in diesem Zeitraum die Lohnkosten erstattet. Nun nach 3 Monaten im Arbeitsverbot möchte meine Arbeitgeber mich plötzlich in einem anderen Bereich versetzen, in welchem ich wohl keiner Infektion ausgesetzt bin und momentan Not am Mann ist. Dies würde das rasche Ende des Beschäftigungsverbot bedeuten, was für das Privatleben sehr unpssend wäre. Darf der Arbeitgeber mich nun einfach versetzen und mein Arbeitsverbot fristlos beenden? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort! Herzliche Grüße Sarah Fischer


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, "was für das Privatleben sehr unpassend wäre". Sie bekommen vollen Lohn, die Arbeitszeit ist also kein Privatleben. Der AG soll Sie sogar umsetzen, das ist zulässig von jetzt auf gleich. Liebe Grüße NB


Felica

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Klar darf er das. Du musst während eines BV jederzeit damit rechnen und auch einsatzbereit sein. Das ist der Nachteil bei einem BV statt eben einer planbaren EZ. Du kannst EZ beantragen, musst aber wenn der AG nicht anders zustimmt, die 7 Wochen warten bis diese in Kraft tritt. das es für dein Privatleben sehr unpassend ist tut nichts zur Sache. Kinderbetreuung musst du ja eh haben und Urlaub müsstest du auch in einem BV melden.


Mitglied inaktiv

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Natürlich darf der AG das, und er soll es sogar tun. Das BV in der Stillzeit hast du ausschließlich wegen den damaligen Gefährdungen erhalten und nicht für ein entspanntes Privatleben. Wenn die Gefährungen jetzt wegfallen ist das doch super.


malini

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Ja, darf er. Von heute auf morgen. Die Überschrift ist auch irreführend - du bist nicht mehr im Mutterschutz. Der AG hat sogar die Pflicht, dich auf einen unschädlichen Arbeitsplatz umzusetzen, wenn er einen schaffen konnte. Ein BV in der Stillzeit kann es eh nur bei gesicherter Kinderbetreuung geben. Ob es in dein Privatleben passt, ist absolut nicht die Frage.


Sarah.Fischer.1987

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@Melani: Die Stillzeit und Bv in der Stillzeit fällt unters Mutterschutzgesetz und ist somit Mutterschutz.


Sarah.Fischer.1987

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Richtig: @ Malini


cube

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Du fällst in dieser Zeit unter die Bestimmungen des besonderen Schutzes. Das heißt zB dein AG hat dir stillsaßen zu gewähren oder ein BV auszusprechen, kann er keinen ausreichenden Schutz gewährleisten. Allerdings ist es eben sein gutes Recht und auch Pflicht, für einen ungefährlichen Arbeitsplatz zu sorgen. Das hat er nun getan und du kannst und musst wieder arbeiten. Wie schon gesagt: das ist das Problem mit der Einplanung eines BV statt Elternzeit, um diese noch aufzusparen, mehr Geld zu erhalten oder sonst was. Wenn du sicher EZ haben willst, musst du die eben auch so beantragen. Ich verstehe auch ehrlich nicht ganz das Problem: du hast doch bereits 3 Monate gearbeitet und auch dabei gestillt. Das hat doch offenbar gut geklappt. Warum jetzt nicht mehr? Wenn du ein BV als Elternzeit mißverstehst und deine private Planung darauf ausrichtest ist nicht das Problem deines AG.


cube

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Sollte es heißen


Sarah.Fischer.1987

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Wie sich alle an dem Wort Privatleben aufhalten :-D


Dojii

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Es ändert aber nichts daran, dass dein Arbeitgeber sogar verpflichtet ist dich umzusetzen, wenn er es denn kann. Das BV gilt nur für eine gefährliche Tätigkeit, nicht für Arbeiten im Allgemeinen. Dafür müsstest du krankgeschrieben werden. Im BV bekommt der AG die Lohnkosten von der KK erstattet, also so gesehen vom Beitragszahler. Und diese Situation "auf Kosten der Allgemeinheit" soll mit allen Mitteln so kurz wie möglich gehalten werden.


cube

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so schreibst, ist ja wohl davon auszugehen, dass es sich um euer Privatleben dreht. Und das hat eben keinen Einfluss auf ein BV. Wenn du es so witzig findest, dass wir dich falsch verstehen, dann kläre uns doch freundlicherweise auf. Ansonsten musst du halt damit leben, dass du entsprechende Antworten hier erhältst - die auf Basis dessen, was du schreibst, auch vollkommen korrekt sind (siehe Frau Baders Antwort).


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