Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung der Elternzeit - Ja oder nein?

Frage: Verlängerung der Elternzeit - Ja oder nein?

Srce1101

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Hallo Frau Bäder, ich bin auf 30 Std. / Woche bei meinem Arbeitgeber während der Elternzeit angestellt. Wir planen ein zweites Kind und die Elternzeit würde in acht Wochen enden - also noch in der Frist änderbar. Meine Frage ist nun ob es für uns als Familie Vorteile hat, wenn ich die Elternzeit von zwei auf drei Jahre verlängere unter der Prämisse noch dieses Jahr schwanger zu werden. Herzliche Grüße Srce


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frage der Elternzeit ist für das Elterngeld unerheblich. Leider schreiben Sie nicht, wie alt Kind 1 ist, wenn das noch möglich ist, würde ich auf jeden Fall versuchen, die Elterngeldzahlungen vom ersten Kind auf 14 Monate auszudehnen. Die Verlängerung der Elternzeit hat eben den Vorteil, dass Sie Kündigungsschutz haben. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Das ist einerlei und eine Frage was könnt ihr euch leisten? Das neue EG wird danach gerechnet was du in den 12 Monaten vorher verdient hast - ob du da in EZ warst oder nicht spielt in Deinem falle keine Rolle. Bleibst du in TZ gibt es eben 67% vom TZ-Gehalt, gehst du in VZ dann eben 67% vom VZ-Gehalt.


M123-Kiwu-dopp.frg-Mail-ungültig

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Ja, in der Elterngeldberechnung für Kind Nr. 2. Ich glaube, es dürfen nur 14 Montate mit Elterngeld ausgeklammert werden.


Srce1101

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Ich würde in Teilzeit bleiben, jedoch einen komplett neuen Vetrag auf Basis meiner 30 Stunden erhalten. Die Frage zielte eher darauf, ob ich mit meinem vorübergehenden TZ Vertrag in der Elternzeit - dahinter steht ja mein Vollzeitvertrag der ebenfalls noch Gültigkeit hat - irgendwelche Nachteile habe. Ich möchte bei dem zweiten Kind auch wieder in der Elternzeit arbeiten gehen.


malini

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Wenn du eh bei 30 Stunden bleiben willst, verlängere die Elternzeit und beende sie zum neuen Mutterschutz. Dann kriegst du da das Gehalt aus deinem Vollzeitvertrag. Das klappt aber nur, wenn der ET innerhalb des letzten Elternzeitjahres liegt. Es hat keine Nachteile, wenn du die EZ jetzt noch nimmst, wenn du nicht Vollzeit arbeiten gehen willst. Außer, du bräuchtest das letzte Elternzeitjahr z. B. wenn das 1. Kind in die Schule kommt.


Mitglied inaktiv

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Auf keinen Fall den eigentlichen VZ-Vertrag dauerhaft in einen TZ-vertrag wandeln!!!! In dem Falle das du weiterhin nach der EZ nur 30 Std arbeiten willst/kannst auf jeden Fall die EZ verlängern. Den danach richtet sich dann dein Mutterschaftsgeld. Man kann die laufende EZ zum neuen Mutterschutz vorzeitig beenden und bekommt dann das VZ-Mutterschaftsgeld. Selbst dann wenn man vorher gar nicht gearbeitete hat oder in TZ. Änderst du aber deinen VZ-Vertrag dauerhaft in einen TZ-Vertrag, dann gibt es auch nur TZ-Mutterschaftsgeld. Davon ab ist es oft schwer bis unmöglich später beim AG wieder auf VZ aufzustocken. Wenn Frau also plant nicht VZ zu arbeiten, dann sollte sie das IMMER so lösen das sie TZ innerhalb der EZ so lange wie möglich nutzt.


Srce1101

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Super, vielen lieben Dank. :))))


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