Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe nochmal eine Frage bezüglich Resturlaub und Überstundenanspruch. Ist es richtig, daß der Anspruch bei Anmeldung des 2. Erziehungsurlaubes verfällt??? Ich spiele mit dem Gedanken, mein Arbeitsverhältnis zum 30.09.2002 zu kündigen. Wie würde sich das auf das Mutterschaftsgeld der KK auswirken (Mutterschutz beginnt am 23.09.2002). Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir nach Kündigung die mir zustehenden 2000 € auszuzahlen??? Besten Dank für die Antworten. Nicole
Liebe Nicole, nein, er wird aufgehoben und kann bei Beendigung des Arb.Verhältnisses ausgezahlt werden. Gruß, NB
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