Frage: Elternzeit Verfall 2

Habe für Kind 2 2 Jahre Elternzeit beantragt. Kann ich im Anschluss daran erst nochmal die restlichen Elternzeitmonate von Kind1 nehmen? Wenn ich es richtig verstanden hab muss ich die Elternzeit ja vor dem 8ten Geburtstag des Kindes nehmen? Danach würde ich das dritte Jahr Elternzeit für Kind 2 anhängen. Kind 1 ist Oktober 16 geboren. Ich hatte Elternzeit bis April 19. Kind 2 ist Juni 2022 geboren. Habe zwei Jahre Elternzeit beantragt

von RainbowMama am 28.04.2023, 17:06



Antwort auf: Elternzeit Verfall 2

Hallo, Sie können die Restzeit (bis zu 24 Mo) nochbis zum 8. Geb. nehmen, auch ohne Zudtimmung des AG. Antragsfrist 13 Wo. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2023



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