Guten Tag Frau Bader,
ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Ich habe 2015 mein erstes Kind bekommen und im Anschluss an die Geburt 14 Monate Elternzeit genommen. 2017 bekam ich unser 2. Kind und nahm wieder Elternzeit. Während dieser Elternzeit wurde ich mit dem 3. Kind schwanger.
Vom 1. Kind habe ich noch 2 Jahre und 10 Monate übrig.
Vom 2. Kind habe ich 2 Jahre und 2 Monate übrig und für das 3. Kind nun 3 Jahre Elternzeit.
Stimmt meine Rechnung oder verfällt irgendwas an Elternzeit?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
von
Sternchen052017
am 19.09.2018, 12:17
Antwort auf:
Elternzeit / Verfall der Elternzeit
Hallo,
bitte stellen Sie die Frage neu und teilen Sie genau mit, welche Geburtsdaten Ihre Kinder haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.09.2018
Antwort auf:
Elternzeit / Verfall der Elternzeit
Wann genau ist Kind 1 in 2015 geboren?
Genau in 2015 hat sich das Elternzeitgesetz geändert, daher ist das ein sehr wichtiger Punkt.
von
Dojii
am 19.09.2018, 13:21
Antwort auf:
Elternzeit / Verfall der Elternzeit
Am 7.7.2015
von
Sternchen052017
am 19.09.2018, 13:23
Antwort auf:
Elternzeit / Verfall der Elternzeit
Ah ok, dann hast du "Glück", denn für Geburten ab dem 01.07.2015 gilt das neue Gesetz ;)
Von Kind 1 kannst du noch 22 Monate nutzen, da du ja schon 14 verbraucht und insgesamt 36 Monate zur Verfügung hast. Diese kannst du bis zum 8. Geburtstag nehmen. Es gilt eine Voranmeldezeit von 13 Wochen vor Inanspruchnahme der Elternzeit.
Bei Kind 2 kommt es drauf an, ob du die laufende Elternzeit zum Mutterschutz von Kind 3 beendest.
Tust du das nicht, läuft die Elternzeit von Kind 2 parallel zum Mutterschutz von Kind 3 weiter und wird so gesehen verschwendet.
Beendest du die Elternzeit für Kind 2 entsprechend, hast du eben noch den Rest der 36 Monate übrig, die noch nicht verbraucht sind.
Kind 3 sind eben wieder 36 Monate.
von
Dojii
am 19.09.2018, 13:29