Hallo Frau Bader, im Sep. 21 sind meine beiden Söhne auf die Welt gekommen. Meine Elternzeit begann Ende Dezember (ca 29.12), also im Anschluss an den Mutterschutz. Geplant ist eine Rückkehr auf Teilzeit (war vorher Vollzeit) ab Sep. diesen Jahres. Im Jahr 2021 bin ich mit meinem Jahresurlaub als Resturlaub in den Mutterschutz gegangen. Sprich der komplette Jahresurlaub steht noch aus.. Ob ich Urlaubsanspruch für 2022 habe, obwohl ich ja nicht gearbeitet habe, wusste ich nicht bis ich eine Nachricht von meiner Arbeitgeberin bekam In der fordert sie mich auf meine Resturlaube aus 21+22 bis 31.03 zu nehmen. Sonst würden sie verfallen. Muss ich nun Urlaub bis 31.03 nehmen obwohl ich in Elternzeit noch bin? Oder soll ich bis dato Antrag auf Urlaub schicken, für die Zeit nach Elternzeit? Ist es denn richtig dass ich das komplette Jahr in der ich nicht da war kompletten Urlaubsanspruch habe? Kann sie es noch ändern oder ist das jetzt so für mich safe? Wie sieht es dann mit den Monaten bis Sep diesen Jahres aus? Kann sie sagen, in diesem Jahr dann kein Urlaub für Elternzeit? Hoffe, konnte mich verständlich ausdrücken Vielen Dank schonmal für Ihre Zeit und Antwort.
von Eni-1305 am 01.03.2023, 00:17