Hallo,
folgende Frage beschäftigt mich.
Wenn ich meine Elternzeit vorzeitig beende, um wieder in den Mutterschutz zu gehen verfällt dann die übrige Elternzeit des ersten Kindes, die ich bis dahin noch hätte? z.B. ich habe noch 8 Monate Elternzeit gehe aber in den Mutterschutz nach 2 Monaten. Somit hätte ich noch 6 Monate von der beantragten EZ übrig. Kann ich diese nachträglich noch nehmen oder läuft sie dann parallel zur zweiten Elternzeit meine 2 Kindes mit?
Danke für eine Rückmeldung.
Viele Grüße
MrsMo
von
MrsMO
am 02.07.2018, 20:56
Antwort auf:
Verfall Elternzeit?
Hallo,
es kommt darauf an, wann Ihr erstes Kind geboren ist. Bitte stellen Sie die Frage noch mal neu mit dieser Zusatzinfo.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2018
Antwort auf:
Verfall Elternzeit?
wenn du die laufende elternzeit für kind 1 auf einen tag vor dem mutterschutz kind 2 kündigst, kannst du den zurücktespielten rest später nehmen. ich würde das in die vorzeitige beendigung mit reinschreiben, dass du den rest später nehmen möchtest. wann ist kind 1 geboren? wenn vor dem 1.7.15 kannst du bis zu 12 monate über das 3. lebensjahr mit rausnehmen, wenn es danach geboren ist kannst du bis zu 24 monate mit über das 3. jahr mit rausnehmen.
von
mellomania
am 02.07.2018, 22:40