Ich bin gerade in EZ mit Kind 2. Habe zwei Jahre beantragt.
Kann ich im Anschluss daran erst nochmal die restlichen Elternzeitmonate von Kind1 nehmen? Wenn ich es richtig verstanden hab muss ich die Elternzeit ja vor dem 8ten Geburtstag des Kindes nehmen?
Danach würde ich das dritte Jahr Elternzeit für Kind 2 anhängen.
von
RainbowMama
am 25.04.2023, 14:11
Antwort auf:
Elternzeit / Verfall
Hallo,
ich weiß jetzt nicht, wann Kind 1 geboren wurde.Am besten stellen Sie die Frage noch einmal mit der Zusatzinfo.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2023
Antwort auf:
Elternzeit / Verfall
Das ist möglich. Die Frist zum Melden beachten. Bei Kindern über Jahre beträgt diese 13 Wochen, sonst 7 Wochen.
von
Ani123
am 25.04.2023, 18:43