Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verfall von Urlaubstagen nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verfall von Urlaubstagen nach Elternzeit

Sophie-Isis

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befand mich seit 26.9.18 in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit, meine Tochter wurde am 18.11.18 geboren. Aus dem Jahr 2018 habe ich noch 23 Tage Resturlaub. Seit 18.4.19 bin ich wieder auf Arbeit. Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass die 23 Tage am 30.9. verfallen, also genauso, als wenn ich nicht in Elternzeit gewesen wäre. Ist das korrekt? Ich dachte, dass der Resturlaub ins Jahr nach der Elternzeit übertragen wird (d.h. Verfall 2020). Viele Grüße, Sophie-Isis


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, heißen Sie/ Ihr Kind tatsächlich wie die ägyptische Göttin? Sehr spannend! Unabhängig davon findet sich hier eine ganz eindeutige gesetzliche Regelung in § 17 BEEG. Der Urlaub kann noch bis zum Ende von 2020 genommen werden. Liebe Grüße NB


Dramaqueen89

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Die Tage dürfen nicht so schnell verfallen. Du hattest schließlich keine Möglichkeit sie in der EZ zu nehmen. Würde sie jetzt noch nehmen oder alternativ auszahlen lassen (wobei das sich ja oft nicht rechnet). Ich habe noch 25 tage und nehme sie direkt im Anschluss an die ez


HeyDu!

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Der Arbeitgeber hat Unrecht. §17 Abs. 2 BEEG https://www.gesetze-im- internet.de/beeg/__17.html Verfall am 31.12.2020


HeyDu!

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§ 17 BEEG Urlaub (2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Eindeutig. Auszahlung nicht vorgesehen, da das Arbeitsverhältnis nicht beendet wird. Für den erworbenen Anspruch für 2019, also April 19 bis Dezember 19 gilt jedoch das Übliche. (Jahresurlaub ÷ 12 × 9 = Anspruch für 19)


Felica

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AG irrt. Aber warum kann man den Urlaub in einem halben Jahr nicht nehmen? Der von 2019 kommt dann ja auch noch dazu. Wie soll der auch noch abgebaut werden?


HeyDu!

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Es ist egal warum man ihn nicht nehmen will oder kann. Man ist dazu nicht verpflichtet. Es ist genug Zeit im nächsten Jahr. Man muss nur aufpassen, dass man den erworbenen Urlaub von 2019 beantragt und nimmt.


Sophie-Isis

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Vielen Dank für alle Antworten, ich habe den AG darauf hingewiesen und um Stellungnahme gebeten. @ Frau Bader, mit 16 hatte ich mir diesen Namen in Anlehnung an die ägyptische Göttin tatsächlich für ein zukünftiges Kind überlegt, verwende ihn jedoch seit längerem selbst leicht abgewandelt (Sophia-Isis) als Künstlernamen im orientalischen Tanz und Internetpseudonym. Das Kind hat einfach zu lange auf sich warten lassen


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